Full text: Bürgerkunde.

Das Kirchenwesen 281 
den unter 3 bezeichneten Organen des sog. Kirchenregiments ein 
Einfluß auf die Leitung der kirchlichen Angelegen- 
heiten eingeräumt wurde. So bestehen auch in Bayern für 
die Kirchengemeinden Kirchenvorstände, in der Pfalz und in 
den reformierten Gemeinden rechts des Rheins, Presbyterien 
genannt. Sie setzen sich zusammen aus den Geistlichen der Pfarrei 
und einer Anzahl weltlicher Mitglieder, die von den Angehörigen der 
Gemeinde gewählt werden. Für die Dekanatsbezirke bestehen die 
sogenannten Diözesansynoden. Die Diözesansynoden setzen 
sich in Bayern rechts des Rheins und in der Pfalz in der Hauptsache 
zusammen aus dem Pfarrer und einem weltlichen Abgeordneten jeder 
Gemeinde. 
Für die Konsistorialbezirke bestehen Generalsynoden, und 
zwar für Bayern rechts des Rheins seit dem Jahre 1848 nur eine ver- 
einigte Synode für die beiden Konsistorialbezirke..““ Die Zusammen- 
setzung der Synoden ist durch besondere Wahlordnungen geregelt. 
Die Generalsynoden für Bayern rechts des Rheins und für die Pfalz 
setzen sich zusammen aus einem geistlichen und einem weltlichen Ab- 
geordneten jeden Dekanats, wozu für Bayern rechts des Rheins noch 
ein Abgcordneter der theologischen Fakultät der Universität Erlangen 
tritt. Die Generalsynoden treten regelmäßig alle vier Jahre zu- 
sammen. 
D. Das Gesumobeitswetsen. 
Die körperliche Gesundheit ist nicht nur an sich eines unserer 
wertvollsten Güter, sondern auch die Vorbedingung einer gesunden 
und kräftigen, geistigen und wirtschaftlichen Entwicklung. Mit Recht 
sagt ein lateinischer Spruch: „Nulla mens sana nisi in corpore 
sano“ (Nur in einem gesunden Körper wohnt eine gesunde Seele). 
Die Sorge für die Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit 
ist zUnächst Sache jedes einzelnen. Da jedoch dieser vielfach machtlos 
ist gegenüber gefährdenden Einwirkungen durch andere wie gegen- 
über der Gewalt der Verhältnisse, so tritt auch hier der Staat helfend 
ein durch Ausbildung des ärztlichen und sonstigen Heilpersonals und 
durch Einrichtung mannigfacher Veranstaltungen zur Heilung von 
Krankheiten (Seilwesehyh), sowie durch Fernhaltung gesundheit- 
licher Störungen der verschiedensten Art (sogenannte Gesund- 
heitspflege und Gesundheitspolizei). 
* Für die reformierten Pfarrgemeinden rechts des 
Rheins besteht eine besondere Synode; sie setzt sich zusammen aus den Pfar- 
rern der reformierten Gemeinden und einem Vertreter jeder Pfarrgemeinde. 
861 
862 
863
	        
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