Das Kirchenwesen 281
den unter 3 bezeichneten Organen des sog. Kirchenregiments ein
Einfluß auf die Leitung der kirchlichen Angelegen-
heiten eingeräumt wurde. So bestehen auch in Bayern für
die Kirchengemeinden Kirchenvorstände, in der Pfalz und in
den reformierten Gemeinden rechts des Rheins, Presbyterien
genannt. Sie setzen sich zusammen aus den Geistlichen der Pfarrei
und einer Anzahl weltlicher Mitglieder, die von den Angehörigen der
Gemeinde gewählt werden. Für die Dekanatsbezirke bestehen die
sogenannten Diözesansynoden. Die Diözesansynoden setzen
sich in Bayern rechts des Rheins und in der Pfalz in der Hauptsache
zusammen aus dem Pfarrer und einem weltlichen Abgeordneten jeder
Gemeinde.
Für die Konsistorialbezirke bestehen Generalsynoden, und
zwar für Bayern rechts des Rheins seit dem Jahre 1848 nur eine ver-
einigte Synode für die beiden Konsistorialbezirke..““ Die Zusammen-
setzung der Synoden ist durch besondere Wahlordnungen geregelt.
Die Generalsynoden für Bayern rechts des Rheins und für die Pfalz
setzen sich zusammen aus einem geistlichen und einem weltlichen Ab-
geordneten jeden Dekanats, wozu für Bayern rechts des Rheins noch
ein Abgcordneter der theologischen Fakultät der Universität Erlangen
tritt. Die Generalsynoden treten regelmäßig alle vier Jahre zu-
sammen.
D. Das Gesumobeitswetsen.
Die körperliche Gesundheit ist nicht nur an sich eines unserer
wertvollsten Güter, sondern auch die Vorbedingung einer gesunden
und kräftigen, geistigen und wirtschaftlichen Entwicklung. Mit Recht
sagt ein lateinischer Spruch: „Nulla mens sana nisi in corpore
sano“ (Nur in einem gesunden Körper wohnt eine gesunde Seele).
Die Sorge für die Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit
ist zUnächst Sache jedes einzelnen. Da jedoch dieser vielfach machtlos
ist gegenüber gefährdenden Einwirkungen durch andere wie gegen-
über der Gewalt der Verhältnisse, so tritt auch hier der Staat helfend
ein durch Ausbildung des ärztlichen und sonstigen Heilpersonals und
durch Einrichtung mannigfacher Veranstaltungen zur Heilung von
Krankheiten (Seilwesehyh), sowie durch Fernhaltung gesundheit-
licher Störungen der verschiedensten Art (sogenannte Gesund-
heitspflege und Gesundheitspolizei).
* Für die reformierten Pfarrgemeinden rechts des
Rheins besteht eine besondere Synode; sie setzt sich zusammen aus den Pfar-
rern der reformierten Gemeinden und einem Vertreter jeder Pfarrgemeinde.
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