Die Polizei 301
und den Bezirksämtern. Die Disziplin wird vom Kriegsministerium
gehandhabt. Hinsichtlich militärischer Verbrechen und Vergehen
unterstehen auch die Unteroffiziere und Mannschaften der Gen—
darmerie der Militärgerichtsbarkeit, die für die Offiziere schlechthin
begründet ist.
Der Oberbefehl über die Gendarmerie wird von dem Gen-
darmerie-Korpskommando geführt; Korpschef ist ent-
weder ein General oder ein Oberst. Sie gliedert sich in Abteilungen,
die dem Umfang eines Regierungsbezirkes entsprechen; die Ab-
teilungen gliedern sich wieder in Bezirke, entsprechend den Sprengeln
der Bezirksämter, und die Bezirke zerfallen ihrerseits in Stationen.
An der Spitze der Abteilungen steht der Abteilungskommandeur, ein
Stabsoffizier oder ein Hauptmann, an der Spitze der am Sitze eines
Bezirksamts befindlichen Station steht ein Oberwachtmeister und an
der Spitze der sonstigen Stationen ein Wachtmeister.“
Die Gendarmerieoffiziere stehen lediglich unter ihren mili-
tärischen Vorgesetzten; die übrige Mannschaft steht mit unbedeuten-
den Ausnahmen hinsichtlich der Dienstleistung ausschließlich unter
den Polizeibehörden. Die allgemeinen Anordnungen über den
Dienst gehen vom Ministerium des Innern aus.
Für München obliegt die Erledigung der sonst der Gendarmerie
obliegenden Aufgaben einer besonderen Organisation, der K. Schutz-
mannschaft in München. Sie ist ein, allerdings militärisch
organisiertes, Zivilinstitut und ist, unter der Oberleitung der Re-
gierung von Oberbayern und des Ministeriums des Innern, der
Polizeidirektion München angegliedert. Die Angehörigen der Schutz-
mannschaft unterstehen der bürgerlichen Gerichtsbarkeit.
Neben diesen staatlichen Sicherheitsorganen bestehen zur Hand-
habung der örtlichen Polizei gemeindliche Organe
unter verschiedenen Bezeichnungen: Schutzleute, Gemeindediener,
Polizeidiener, Flurwächter, Marktaufseher und andere.
4. Die Baupolizei.
Ueber die Ausführung und die Beschaffenheit der Bauten sind
in der Bauordnungs eingehende Vorschriften erlassen, z. B. über
* Die Ergänzung der Offiziere des Korps erfolgt aus den
Oberleutnanten und Leutnanten des aktiven Heeres und aus inaktiven
Oberleutnanten und Leutnanten, denen beim Ausscheiden aus dem Heer
die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst verliehen wurde. Die Mann-
schaft er gänzt sich durch freiwilligen Zugang aus den Reservisten
und Landwehrpflichtigen. Zur Ausbildung besteht die Gendarmerie-
schule in München.
Für Müncher besteht eine besondere Bauordnung, die aber auf
ähnlichen Grundsätzen beruht, wie die allgemeine Bauordnung.
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