Full text: Bürgerkunde.

Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre 321 
Warenabsatzes unter Vermeidung gegenseitiger Konkurrenz.' Ver- 
einigen sich zu diesem Zweck solche Unternehmungen so enge mit- 
einander, daß die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selb- 
ständigkeit völlig verlieren, so spricht man von Fusionen oder 
Trusts; solche, die ganze Produktion einzelner Warengattungen 
beherrschende Trusts mit ungeheuren Kapitalien haben sich beson- 
ders in jüngster Zeit in Amerika gebildet.s Zweifellos haben die 
Kartelle und Trusts insoweit eine wirtschaftliche Berechtigung, als sie 
durch Verteilung der Absatzgebiete und Regulierung der Preise die 
Nachteile einer übermäßigen Produktion und einer ungezügelten, oft 
zahlreiche Existenzen vernichtenden Konkurrenz beseitigen. Anderseits 
droht von ihnen häufig die Gefahr einer Ausbeutung der Konsumen- 
ten und der Arbeiter, welch letztere in ihrem Kampfe um bessere Ar- 
beitsbedingungen gegenüber solch gewaltigen Vereinigungen der Ar- 
beitgeber unter Umständen wehrlos werden können. 
3. Die Vereinigungen der wirtschaftlich 
Schwachen insbesondere. 
Während in den bisher erörterten Vereinigungen die größeren 
Kapitalisten sich zu gemeinsamer Verwertung ihres Kapitals zusam- 
menschließen, vereinigen sich in den Erwerbs= und Wirt- 
schaftsgenossenschaften die wirtschaftlich schwachen, weniger 
kapitalkräftigen Personen zu gemeinsamer Verfolgung von Wirt- 
schafts-- und Erwerbszwecken. Das erforderliche Gesellschaftskapitar 
bringen hierbei die Genossen auf, und zwar teils aus eigenen Mit- 
teln (durch sofortige oder allmähliche kleine Einlagen oder Gut- 
schreibung von Gewinnanteilen), teils durch Inanspruchnahme von 
fremdem Kapital, das ihnen anvertraut wird, weil jeder Genosse 
regelmäßig für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft mit seinem 
gangen Vermögen oder mindestens bis zu einem bestimmten Betrage 
aftet. 
Die für den Mittelstand und besonders für die Handwerker der 
Städte bestimmten Genossenschaften hat im Jahre 1850 zuerst 
Hermann Schulze aus Delitzsch in das Leben gerufen. Be- 
Verbinden sich mehrere Personen nur vorübergehend für einzelne, 
auf gemeinsame Rechnung einzugehende Geschäfte (z. B. mehrere Banken 
zur Uebernahme einer Staatsanleihe), so bilden sie ein sog. Konsortium. 
ium. 
Zu erwähnen ist z. B. der Stahltrust sowie der Standard- 
Oil-Trust in Newhyork. Dieser versorgt die halbe Welt mit Petroleum 
und zahlte im Jahre 1902 aus einem Stammkapital von 400 Millionen 
Mark 48 Prozent Dividende. 
Wegen der rechtlichen Gestaltung der Erwerbs= und Wirtschafts- 
genossenschaften siehe im übrigen bei Nr. 542. 
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 21 
981 
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983
	        
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