Geld und Kredit 337
Hypothekarkredit genannt, wenn der Schuldner Grundstücke
als Pfand einsetzt, d. h. mit einer Hypothek zugunsten des Gläubigers
belastet. Der Hypothekarkredit kann nur in solchen Ländern eine
größere Bedeutung erlangen, in welchen ein entwickeltes Hypotheken-
recht und sorgfältig geführte Grundbücher 1 dem Gläubiger die Gel-
tendmachung seines Pfandrechts auf alle Fälle sichern, wie dies in
hohem Maße bei uns, weit weniger dagegen z. B. in Frankreich und
Nordamerika der Fall ist.
3. Vorteile und Gefahren des Kredits.
Die große wirtschaftliche Bedeutung des Kredits liegt zunächst
darin, daß vielfach nur durch ihn eine produktive Verwertung der
Kapitalien ermöglicht wird, indem er die Kapitalien in die Hände
solcher Personen leitet, die sie am besten zu verwerten imstande sind.
Der Kredit verschafft z. B. einer tüchtigen aber wenig bemittelten
Persönlichkeit ein Kapital, das diese befähigt, ein selbständiges Unter-
nehmen zu gründen und sich so emporzuarbeiten.“ Er allein ermög-
licht ferner allen denen, die nicht selbst einen Produktionszweig be-
treiben können (z. B. Beamten, Arbeitern, Witwen und Waisen),
selbst kleine Ersparnisse (man denke an die Sparkassen, welche schon
die kleinsten Beträge verzinsen) nutzbar anzulegen, und regt damit
mächtig zum Sparen und zur Vorsorge für die Zukunft an.
Von besonderer Wichtigkeit für den wirtschaftlichen Verkehr wird
der Kredit weiter dadurch, daß im Handelsverkehr regelmäßig der
Kreditnehmer seinem Gläubiger über seine Schuld nicht etwa einen
gewöhnlichen Schuldschein ausstellt, der bloß dazu bestimmt ist, auf-
bewahrt zu werden und späterhin nötigenfalls als Beweismittel für
die Forderung zu dienen. Vielmehr erhält diese Schuldverschreibung
meist die Form eines Wechsels, 1# Schecks, Inhaberpapiers oder dgl.
Alle diese sog. Kreditpapiere haben das Gemeinsame,
daß sie übertragbar sind. Der Kreditgeber, der für seine For-
stände unter Ausstellung eines bis zu einem gewissen Zeitpunkt einzulösen-
den Pfandscheines.
Im Handelsverkehr werden die in den Docks und Lagerhäusern nieder-
gelegten Waren (insbesondere Rohstoffe, wie Baumwolle, Getreide, Kaffee)
vielfach verpfändet gegen Ausstellung von übertragbaren Lagerpfand-
scheinen, genannt Warrants. Von der Beleihung von Edelmetallen,
Wertpapieren, Waren usw. durch Banken (sog. Lombardgeschäfte)
wird noch späterhin die Rede sein (s. Nr. 1039).
* Ueber das Hypothekenrecht s. Nr. 487, über die Bedeutung und Füh-
rung der Grundbücher s. Nr. 418.
Auf solche Weise gleicht der Kredit manche Härten aus, die unserer
auf das Privateigentum gegründeten Gesellschaftsordnung anhaften.
*Ueber die Wechsel, ihre Gestaltung und Bedeutung s. Nr. 548.
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 22
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