Full text: Bürgerkunde.

Die Banken und Sparkassen 339 
C. Die Banken und Sparkassen. 
1. Ihre Bedeutung. 
Die Bankenis sind Unternehmungen zur Vermittelung des Geld- 
und Kreditverkehrs. Dem Geldverkehr dienen sie durch Handel mit 
Münzsorten, Edelmetallen und Wertpapieren, während sie für den 
Kreditverkehr eine überaus wichtige Rolle spielen dadurch, daß sie auf 
eigene Gefahr von Kaufleuten und sonstigen Privaten Geld, das bei 
diesen gerade keine Verwendung findet, darlehensweise aufnehmen 
und wieder als Gläubiger verleihen. Auf diese Weise bringen die 
Banken die Kapitalien in Umlauf und zu angemessener Ver- 
wendung. 
Sie sind teils Einzelunternehmungen, teils gesellschaftliche Unter- 
nehmungen, insbesondere Aktiengesellschaften. Neben den Privat- 
banken gibt es auch öffentliche, d. h. von öffentlichen Korporationen, 
insbesondere vom Staat betriebene Banken, so in Bayern die K. Bank 
in Nürnberg. 
2. Die wichtigsten Bankgeschäfte. 
Die hauptsächlichsten Geschäfte der heutigen Banken sind: 
a. Der An= und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen Münz- 
sorten, Wechseln und Effekten. Unter letzteren versteht man die 
an der Börse gehandelten („börsengängigen“) Wertpapiere, haupt- 
sächlich die Aktien und Staatsschuldscheine.0 
die Rabattmarken, d. h. Anweisungen auf den bei dem Verein von den 
Kaufleuten hinterlegten Rabattbetrag, welcher jedoch, um den Sammel= und 
Sparbetrieb anzureizen, erst erhoben werden darf, wenn er eine gewisse 
Summe erreicht hat. 
Im Mittelalter hatten die Geldwechsler in Italien ihre Geld- 
schüsseln öffentlich auf Tischen, ital, banco, aufgestellt; daher rührt die heu- 
tige Bezeichnung als Bank. 
Dieser Handel mit Wechseln, Effekten und anderen Waren, welche 
einen Kurs haben, heißt Arbitrage, wenn er unter Ausnutzung der 
verschiedenen Höhe der an verschiedenen Handelsplätzen vermerkten Kurse 
erfolgt. Haben z. B. Wechsel auf London in Amsterdam einen niedrigeren 
Kurs, als in Berlin, so kauft der Arbitrageur sie in Amsterdam ein, um 
sie in Berlin wieder zu verkaufen. 
Anlehenspapiere des Staats, der Gemeinden, Hypothekenbanken usw. 
heißen Inhaberpapiere, wenn sie in Schuldverschreibungen bestehen, 
welche den jeweiligen Inhaber berechtigen, die Zinsen und das Ka- 
pital selbst (sobald es fällig wird) in Empfang zu nehmen, so daß also 
jede Uebertragung des Papiers ohne weiteres die Uebertragung der Forde- 
rung in sich schließt. Zur Ausgabe solcher Inhaberpapiere ist regelmäßig 
staatliche Genehmigung notwendig. 
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