Die Banken und Sparkassen 341
wirken, daß die Bank auf ihre Weisung an dem Konto desjenigen, der
eine Zahlung machen will, ihren Betrag abschreibt und den
gleichen Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers zuschreibt. Man
nennt diese Art des Geldverkehrs durch Ueberschreibung von Teilen
des Kontos des einen Bankkunden auf das Konto eines anderen Kun-
den den Giroverkehr (ital.: giro = Kreis), weil hierbei das
Gelde sich gewissermaßen ständig in einem Kreislauf befindet.
Dieser Giroverkehr hat in Deutschland besonders bei der Reichs-
bank einen großen Umfang und große Bedeutung erreicht; denn da
die Reichsbank an allen wichtigeren Plätzen ihre Bankstellen hat, so
können alle Kaufleute, welche bei ihr ein sog. Girokonto besitzen, im
Wege einer solchen Ueberschreibung untereinander ihre Zahlungen
bewerkstelligen.
Die Besitzer eines Bankdepots verfügen darüber am be-
quemsten durch sog. Schecks, d. h. schriftliche Anweisungen an die
Bank, auf Grund des vorhandenen Guthabens an die in dem Scheck
bezeichnete Person oder den Ueberbringer eine Zahlung in bestimmter
Höhe zu leisten. Zu diesem Zweck übergibt die Bank ihren Kunden
ein Scheckbuch mit gedruckten, numerierten Anweisungsformularen,
welche einzeln herausgerissen und nach Bedürfnis ausgefüllt werden.
Mit diesen Schecks kann der Depotinhaber selbst oder durch beliebige
Beauftragte die gewünschten Beträge bei der Bank erheben; er kann
damit aber auch Zahlungen an dritte Personen machen, sofern diese
mit dieser Zahlungsart einverstanden sind.s
* Ein solcher Scheck lautet z. B.:
u — —
Die Filiale der Rheinischen Ereditbank in Karlsruhe beliebe gegen
mernenm ·
— rieæg –..
diesen Schechk aus Guthaben an
oder Uberbringer
zu zahlen.
Karlsruhe, 17. Deaember 1907. 34 %
Soll der Scheck zu einer Zahlung, z. B. an Herrn Albert Bürger, ver-
wendet werden, so treten an Stelle der Worte „an mich oder Ueberbringer“
die Worte: „an Herrn Albert Bürger oder Ueberbringer“.
Für den Empfänger bringt diese Zahlungsart mit Schecks allerdings
die Unbequemlichkeit mit sich, daß er der Bank, auf welche der Scheck ausge-
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