Full text: Bürgerkunde.

Die Banken und Sparkassen 341 
wirken, daß die Bank auf ihre Weisung an dem Konto desjenigen, der 
eine Zahlung machen will, ihren Betrag abschreibt und den 
gleichen Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers zuschreibt. Man 
nennt diese Art des Geldverkehrs durch Ueberschreibung von Teilen 
des Kontos des einen Bankkunden auf das Konto eines anderen Kun- 
den den Giroverkehr (ital.: giro = Kreis), weil hierbei das 
Gelde sich gewissermaßen ständig in einem Kreislauf befindet. 
Dieser Giroverkehr hat in Deutschland besonders bei der Reichs- 
bank einen großen Umfang und große Bedeutung erreicht; denn da 
die Reichsbank an allen wichtigeren Plätzen ihre Bankstellen hat, so 
können alle Kaufleute, welche bei ihr ein sog. Girokonto besitzen, im 
Wege einer solchen Ueberschreibung untereinander ihre Zahlungen 
bewerkstelligen. 
Die Besitzer eines Bankdepots verfügen darüber am be- 
quemsten durch sog. Schecks, d. h. schriftliche Anweisungen an die 
Bank, auf Grund des vorhandenen Guthabens an die in dem Scheck 
bezeichnete Person oder den Ueberbringer eine Zahlung in bestimmter 
Höhe zu leisten. Zu diesem Zweck übergibt die Bank ihren Kunden 
ein Scheckbuch mit gedruckten, numerierten Anweisungsformularen, 
welche einzeln herausgerissen und nach Bedürfnis ausgefüllt werden. 
Mit diesen Schecks kann der Depotinhaber selbst oder durch beliebige 
Beauftragte die gewünschten Beträge bei der Bank erheben; er kann 
damit aber auch Zahlungen an dritte Personen machen, sofern diese 
mit dieser Zahlungsart einverstanden sind.s 
* Ein solcher Scheck lautet z. B.: 
  
u — — 
Die Filiale der Rheinischen Ereditbank in Karlsruhe beliebe gegen 
  
mernenm · 
— rieæg –.. 
  
diesen Schechk aus Guthaben an 
  
oder Uberbringer 
  
  
  
  
zu zahlen. 
Karlsruhe, 17. Deaember 1907. 34 % 
  
  
  
Soll der Scheck zu einer Zahlung, z. B. an Herrn Albert Bürger, ver- 
wendet werden, so treten an Stelle der Worte „an mich oder Ueberbringer“ 
die Worte: „an Herrn Albert Bürger oder Ueberbringer“. 
Für den Empfänger bringt diese Zahlungsart mit Schecks allerdings 
die Unbequemlichkeit mit sich, daß er der Bank, auf welche der Scheck ausge- 
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