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344 Das Wirtschaftsleben
thekensicherheit zu gewähren. Diese Sparkassen sind zum Teil reine
Privatanstalten und unterstehen alsdann keiner staatlichen Ge—
nehmigung oder Aufsicht. In Bayern aber sind sie in der Regel An-
stalten der Gemeinden oder der Distrikte.s Für
die Einrichtung dieser sind seitens des Staates Grundbestimmungen
aufgestellt, die eine ordnungsmäßige Verwaltung und die Sicherheit
der Einlagen gewährleisten. Jede Sparkasse bedarf demnach einer
Satzung, die nur mit Genehmigung der vorgesetzten Verwaltungs-
behörde erlassen werden kann. Der Ueberschuß der Sparkasse ist zur
Anlegung eines Reservefonds zu verwenden, der auf mindestens zehn
Prozent der Gesamteinlagen zu bemessen ist. Die Sparkasse hat jähr-
lich einen Geschäftsbericht zu erstatten und zu veröffentlichen. Die
gemeindlichen und distriktiven Sparkassen sind in Bayern als ge-
eignet zur Anlegung von Mündelgeld erklärt.
e. Ein besonders wichtiges Geschäft der Banken ist endlich das
bereits bei Nr. 550 besprochene Diskontieren, d. h. Ankaufen
von noch nicht fälligen Wechseln oder sonstigen nicht verzinslichen
Wertpapieren unter Abzug des Zinses für die Zeit bis zum Fällig-
keitstermine (des sog. Diskonts). Die Bedeutung dieses Dis-
konto= oder Eskomptgeschäfts wird durch die Tatsache
beleuchtet, daß in Deutschland ständig Wechsel im Betrag von unge-
fähr vier Milliarden Mark sich in Umlauf befinden.
Der Diskontosatz der großen Banken, d. h. der aufs Jahr
berechnete Diskontozinsfuß, wird ständig veröffentlicht. Er ist je nach
den wirtschaftlichen Konjunkturen ständigen Schwankungen unter-
worfen; er steigt beispielsweise, wenn infolge eines Aufschwunges der
Produktion die Nachfrage nach kurzen Darlehen, wie die Banken sie
durch Diskontierung von Wechseln geben, sich steigert; er fällt da-
gegen, wenn infolge einer Erschlaffung des Geschäftslebens die Bar-
bestände bei den Banken sich anhäufen.
3. Die Reichsbanks:s.
Von ihr war schon bei Besprechung der Notenbanken (Nr. 1019)
die Rede. Betrachten wir hier etwas näher die Gestaltung und Be-
deutung dieses größten und wichtigsten deutschen Kreditinstituts.
Die Reichsbank hat die Aufgabe, den Geldumlauf im Reiche zu
regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutz-
barmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Ihr Grundkapital von
* In Bayern bestanden 1905 203 gemeindliche und 150 distriktive
Sparkassen.
* Der Deutschen Reichsbank entspricht in Frankreich die Bank von
Frankreich, in England die Bank von England.