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350 Das Wirtschaftsleben
Volt für die elektromotorische Kraft. Die Prüfung und Beglaubi-
gung elektrischer Meßgeräte erfolgt durch die Physikalisch--
Technische Reichsanstalt zu Charlottenburg, deren Wirksam-
keit sich auch auf Bayern erstreckt.
Zur Sicherung des Publikums vor Täuschungen beim Ankauf
von Gold= und Silberwaren ist für diese ein für das ganze
Reich geltender Stempel eingeführt, welcher den Feingehalt an Gold
oder Silber angibt. Bringen die Fabrikanten oder Verkäufer diesen
Stempel auf ihren Waren an (was übrigens in ihrem Belieben steht),
so haften sie für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts. Im
Gegensatz zu Schmucksachen dürfen Geräte aus Gold oder Silber nur
dann mit dem Feingehaltsstempel versehen werden, wenn sie einen
gesetzlich bestimmten Gehalt an Edelmetall besitzen.
Gewehre, Revolver und andere Handfeuerwaffen dürfen
nur feilgeboten werden, nachdem sie (im Interesse der Sicherheit des
Publikums) amtlich auf ihre Zuverlässigkeit geprüft und mit Prü-
fungszeichen versehen sind.
Die astronomische Ortszeit ist bekanntlich, da sie sich nach dem
Stand der Sonne richtet, für alle nicht unter dem gleichen Längen-
grad liegenden Orte verschieden, was mannigfache Schwierigkeiten
für den Verkehr, besonders für den Eisenbahnverkehr, mit sich brachte.
Man hat daher reichsgesetzlich für das ganze Reich eine Einheitszeit
eingeführt. Sie heißt die mitteleuropäische Einheits-
zeit,“ weil sie zugleich für die übrigen Länder Mitteleuropas (be-
sonders Oesterreich-Ungarn, die Schweiz, Italien, Schweden, Nor-
wegen und Dänemark) gilt.
3. Kapitel.
Die Arbeiterversicherung.
Sozial bedeutet an sich alles, was die bürgerliche Gesellschaft
betrifft. Unter Sozialpolitik und sozialer Gesetzge-
bung versteht man aber heutzutage vorzugsweise diejenige Politik
und diejenige Gesetzgebung, welche die Fürsorge für die wirtschaftlich
schwachen Mitglieder der Gesellschaft bezweckt. Diese Fürsorge wendet
sich vor allem den Lohnarbeitern zu, welche infolge der mit Einfüh-
rung des maschinellen Großbetriebs verknüpften Veränderung der
* Diese Einheitszeit stimmt ungefähr mit der Ortszeit von Stargard
und Görlitz überein. In Bayern geht die Einheitszeit der Münchener Orts-
zeit um dreizehn Minuten und der Ortszeit von Ludwigshafen a. Rh. um
sechsundzwanzig Minuten vor.