Full text: Bürgerkunde.

14 Zur Einführung 
38 3. Das Strafrecht 
bestimmt, welche Handlungen und Unterlassungen im Interesse der 
Allgemeinheit verboten sind und mit welchen Strafen sie belegt 
werden. 
39 4. Das Prozeßrecht. 
Das Strafprozeßrecht regelt das Verfahren, das zur 
Festsetzung der nach dem Strafrecht verwirkten Strafen einzu- 
halten ist. Das Zivilprozeßrecht dagegen enthält die Vor- 
schriften darüber, auf welche Weise Streitigkeiten einzelner über die 
ihnen nach dem bürgerlichen Rechte zukommenden Vermögens= und 
Familienrechte zum gerichtlichen Austrag gebracht werden, und wie 
diese Rechte, nachdem sie gerichtlich festgestellt worden sind, gegenüber 
Widerstrebenden zwangsweise durchgeführt werden können.
	        
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