Full text: Bürgerkunde.

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362 Das Wirtschaftsleben 
Arbeit mehr Ruhe, Freudigkeit und Stetigkeit. In vielen Fällen 
nötigt sie endlich geradezu zur Zurücklegung von Ersparnissen für die 
Zukunft und hat hierdurch auch hohen sittlichen Wert. 
Diese große Bedeutung des Versicherungswesens hat jetzt auch zur 
Erlassung eines Reichsgesetzes geführt, das insbesondere weitgehende 
Bestimmungen zum Schutz des Versicherungsnehmers enthält. 
2. Die Arten der Versicherung. 
Die meisten Versicherungszweige verdanken ihre Entwicklung der 
neuesten Zeit. Von Bedeutung sind heutzutage vornehmlich neben 
der später noch zu betrachtenden Lebens-, Feuer-, Hagel-, 
Vieh= und Haftpflichtversicherung die Unfallver- 
sicherung (gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle), 
die Transportversicherung gegen Verluste, welche beim 
See= oder Landtransport an Gütern entstehen können, die Ver- 
sicherung gegen Einbruchsdiebstahl und die Glas- 
versicherung für wertvolle Glasscheiben. 
3. Die Träger der Versicherung. 
Die Versicherung hat auf einigen Gebieten der Staat in die 
Hand genommen. In Bayern ist dies geschehen für die Feuerver- 
sicherung von Gebäuden (die Immobiliarbrandversicherung), die 
Hagelversicherung, endlich die Versicherung von Vieh unter besonderer 
Ausscheidung der Versicherung von Pferden. Zur Ausübung dieser 
Tätigkeit ist die K. Versicherungskammer in München be- 
rufen. Sie hat vier Abteilungen, nämlich für Brandversicherung, für 
Hagelversicherung, für Viehversicherung (umfassend Vieh mit Aus- 
nahme der Pferde) und für Pferdeversicherung. Für die Zwecke der 
Brandversicherung hat sie auch äußere Organe, nämlich 51 an ver- 
schiedenen Orten des Königreichs aufgestellte Brandversicher- 
ungsinspektoren. Im übrigen werden die Versicherungsge- 
schäfte von Privatgesellschaften betrieben, und zwar teils von 
Aktiengesellschaften, teils von sogenannten Gegen- 
seitigkeitsgesellschaften, d. h. von freiwillig gebildeten 
Personenvereinigungen, welche das Risiko und die Schäden in der 
Weise gemeinsam tragen, daß aus den von allen Mitgliedern zu 
entrichtenden Versicherungsprämien die von einem Schaden wirklich 
betroffenen Mitglieder die Entschädigung erhalten. Hier sind also 
alle Mitglieder zugleich Versicherer und Versicherte, und die etwaigen 
Geschäftsgewinne fließen (im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften) 
wieder den Mitgliedern zu in Gestalt von Dividenden, welche in 
der Regel an den zu zahlenden Prämien in Abzug gebracht werden.
	        
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