Die Landwirtschaft und die Viehzucht 373
3. Weitere Organe sind:
a. Die Agrikulturbotanische Anstalt mit dem Sitze
in München; ihr obliegt die Förderung des landwirtschaftlichen
Pflanzenbaus und die Vornahme botanischer Versuche und von Unter-
suchungen auf sonstigen Gebieten der landwirtschaftlichen Praxis.
b. Die K. Moorkulturanstalt, die im Winter ihren Sitz
in München, im Sommer in einem der größeren bayerischen Moor-
gebiete hat; sie hat die Aufgabe, die Kultur und Bewirtschaftung der
Moore und die rationelle Verwertung des Torfes zu fördern. Man
hat hierbei auch den Versuch gemacht, Gefangene zur Moorkultur her-
anzuziehen.
c. Der Landesinspektor für Weinbau, dessen Sitz
zurzeit Neustadt a. Hardt ist. Er hat sich mit den Verhältnissen des
bayerischen Weinbaus vertraut zu machen und ihn zu fördern. Auch
hat er Interessenten in Weinbauangelegenheiten Auskunft und Rat
zu erteilen.
d. Der Landesinspektor für Tierzucht in München.
Er hat die landwirtschaftliche Tierzucht insbesondere durch Wander-
lehrtätigkeit zu fördern.
e. Der Landesinspektor für Milchwirtschaft mit
dem Sitze in München. Seine Aufgabe ist, auf Entwicklung und Ver-
vollkommnung der Milchwirtschaft in Bayern hinzuwirken. Zu
diesem Zweck hat er insbesondere Wanderlehrtätigkeit zu entfalten.
t. Der Landesinspektor für Obst= und Garten-
bau mit dem Amtssitz in München. Er hat im Benehmen mit den
Organen des landwirtschaftlichen Vereins, den Obst= und Gartenbau-
vereinen und den landwirtschaftlichen Wanderlehrern Obst= und
Gartenbau zu heben.
g. Der Landesinfspektor für Hopfenbau zu Weihen-
stephan, der den Hopfenbau zu fördern hat.
4. Hohe Bedeutung für die Förderung der Landwirtschaft kommt
dem Landwirtschaftlichen Verein in Bayern zu.
Sein Zweck ist die Förderung und Vertretung der landwirtschaftlichen
Angelegenheiten; seine Organe sind in landwirtschaftlichen Ange-
legenheiten der ständige Beirat der Organe der Staatsregierung.
Er gliedert sich in Kreisvereine und Bezirksver-
eine. Die Mitglieder einer Distriktsgemeinde oder einer unmittel-
baren Stadt bilden je einen Bezirksverein, — solche sind es zurzeit
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ganzen Landes den Gesamtverein. Die Organe des Bezirksvereins
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