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378 Das Wirtschaftsleben
Weiter ist zur Schaffung eines guten Viehstandes erforderlich,
daß nicht ungeeignete Zuchtstiere zur Deckung verwendet werden. Es
ist deshalb für Bayern bestimmt, daß zur Bedeckung fremder Kühe
und Kalbinnen nur solche Zuchtstiere verwendet werden dürfen, die
durch eine besondere sachverständige Kommission, den Köraus-
schuß, angekört, d. h. als zur Zucht tauglich, anerkannt worden
sind und einen Körschein erhalten haben.
2. Hengste, die im Privatbesitz sind, dürfen zur Bedeckung von
Stuten nur dann verwendet werden, wenn sie durch besondere für
diesen Zweck gebildete Körausschüsse als zur Zucht geeignet erklärt
sind. Der Staat geht hier noch weiter und stellt selber zur Zucht
geeignete Hengste, sogenannte Beschälhengste, zur Verfügung. Zu
diesem Zwecke unterhält er besondere Gestütsanstalten; diese sind teils
Landgestüte, teils Stammgestüte. Landgestüte bestehen fünf, in
Erding, Landshut, Zweibrücken, Ansbach und Augsburg. In den
Landgestüten werden die erforderlichen Beschälhengste gehalten
und von dort aus für die Dauer der Deckzeit an hierzu geeignete
Orte, die Beschälstationen, abgegeben. Stammgestüte bestehen
in Achselschwang und Zweibrücken. In diesen werden selber Hengste
gezogen und Hengstfohlen, die gekauft werden, aufgezogen. Die
Leitung des Gestütswesens obliegt unter der Oberleitung des Staats-
ministeriums des Innern der K. Landgestütsverwaltung,
an deren Spitze der K. Oberlandstallmeister steht. Außer-
dem werden für vorzügliche Leistungen auf dem Gebiete der Pferde-
zucht alljährlich Preiseverteilungen abgehalten.
3. Durch schlechten Hufbeschlag kann erheblicher Schaden
angerichtet werden. In Bayern sind deshalb nur solche Personen
befugt, das Hufbeschlaggewerbe zu betreiben, die eine besondere Prü-
fung abgelegt haben. Die Prüfungen finden alljährlich mindestens
einmal statt; sie werden von besonderen Prüfungskommissionen abge-
halten, die für jeden Regierungsbezirk bei den Kreisregierungen ge-
bildet werden. Zur Ausbildung im Hufbeschlag sind auch besondere
Hufbeschlagschulen errichtet und zwar zu München, Landshut, Zwei-
brücken, Regensburg, Nürnberg, Würzburg und Augsburg. Absol=
venten dieser Schulen und solche der Militärlehrschmiede bedürfen
keines weiteren Prüfungszeugnisses.
4. Zur Förderung der Rinderzucht werden alljährlich in jedem
Regierungsbezirk in einer vom landwirtschaftlichen Kreisausschuß
festgesetzten Zahl und Reihenfolge Rinderschauen abgehalten.
Hierbei werden die Aussteller vorzüglicher Tiere aus öffentlichen
Mitteln prämtiert.