Full text: Bürgerkunde.

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378 Das Wirtschaftsleben 
Weiter ist zur Schaffung eines guten Viehstandes erforderlich, 
daß nicht ungeeignete Zuchtstiere zur Deckung verwendet werden. Es 
ist deshalb für Bayern bestimmt, daß zur Bedeckung fremder Kühe 
und Kalbinnen nur solche Zuchtstiere verwendet werden dürfen, die 
durch eine besondere sachverständige Kommission, den Köraus- 
schuß, angekört, d. h. als zur Zucht tauglich, anerkannt worden 
sind und einen Körschein erhalten haben. 
2. Hengste, die im Privatbesitz sind, dürfen zur Bedeckung von 
Stuten nur dann verwendet werden, wenn sie durch besondere für 
diesen Zweck gebildete Körausschüsse als zur Zucht geeignet erklärt 
sind. Der Staat geht hier noch weiter und stellt selber zur Zucht 
geeignete Hengste, sogenannte Beschälhengste, zur Verfügung. Zu 
diesem Zwecke unterhält er besondere Gestütsanstalten; diese sind teils 
Landgestüte, teils Stammgestüte. Landgestüte bestehen fünf, in 
Erding, Landshut, Zweibrücken, Ansbach und Augsburg. In den 
Landgestüten werden die erforderlichen Beschälhengste gehalten 
und von dort aus für die Dauer der Deckzeit an hierzu geeignete 
Orte, die Beschälstationen, abgegeben. Stammgestüte bestehen 
in Achselschwang und Zweibrücken. In diesen werden selber Hengste 
gezogen und Hengstfohlen, die gekauft werden, aufgezogen. Die 
Leitung des Gestütswesens obliegt unter der Oberleitung des Staats- 
ministeriums des Innern der K. Landgestütsverwaltung, 
an deren Spitze der K. Oberlandstallmeister steht. Außer- 
dem werden für vorzügliche Leistungen auf dem Gebiete der Pferde- 
zucht alljährlich Preiseverteilungen abgehalten. 
3. Durch schlechten Hufbeschlag kann erheblicher Schaden 
angerichtet werden. In Bayern sind deshalb nur solche Personen 
befugt, das Hufbeschlaggewerbe zu betreiben, die eine besondere Prü- 
fung abgelegt haben. Die Prüfungen finden alljährlich mindestens 
einmal statt; sie werden von besonderen Prüfungskommissionen abge- 
halten, die für jeden Regierungsbezirk bei den Kreisregierungen ge- 
bildet werden. Zur Ausbildung im Hufbeschlag sind auch besondere 
Hufbeschlagschulen errichtet und zwar zu München, Landshut, Zwei- 
brücken, Regensburg, Nürnberg, Würzburg und Augsburg. Absol= 
venten dieser Schulen und solche der Militärlehrschmiede bedürfen 
keines weiteren Prüfungszeugnisses. 
4. Zur Förderung der Rinderzucht werden alljährlich in jedem 
Regierungsbezirk in einer vom landwirtschaftlichen Kreisausschuß 
festgesetzten Zahl und Reihenfolge Rinderschauen abgehalten. 
Hierbei werden die Aussteller vorzüglicher Tiere aus öffentlichen 
Mitteln prämtiert.
	        
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