Die Landwirtschaft und die Viehzucht 379
5. Der Staat wendet seine Aufmerksamkeit auch der Hebung
der Nutzgeflügelzucht zu. Es werden staatliche Zuschüsse an
Geflügelzuchtstationen und Mustergeflügelhöfe, an Genossenschaften
für Eierverwertung und Geflügelmast und für Geflügelausstellungen
gewährt und Lehrkurse und Wandervorträge über die ländliche Nutz-
geflügelzucht gehalten.
6. Endlich ist zur Förderung der Bienenzucht im Anschluß
an das Zoologische Institut der Universität Erlangen eine Anstalt
für Bienenzucht errichtet. Diese veranstaltet insbesondere auch Lehr—
kurse zur Ausbildung in der Bienenzucht.
V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten.
1. Das dem Schutz und der Pflege der Haustiere dienende
Veterinärwesen umfaßt das Tierheilwesen und die
Viehseuchenpolizei (auch Veterinärpolizei genannt). Die
letztere hat zum Gegenstand die Verhütung und Unterdrückung der
ansteckenden Tierkrankheiten, der Viehseuchen. Sie ist im wesent-
lichen Gegenstand der Reichsgesetzgebung, da die Abhaltung und Be-
kämpfung der Seuchen häufig die Sperrung der Reichsgrenzen gegen
die ausländische Vieheinfuhr, sowie im Inland umfangreiche, unter
Umständen mit militärischer Hilfe durchzuführende Absperrmaß-
regeln nötig macht. Zuwiderhandlungen gegen solche Maßregeln
sind wegen des unberechenbaren Schadens, den sie nach sich ziehen
können, mit besonders strengen, in einzelnen Fällen bis zu Zucht-
haus ansteigenden Strafen bedroht.
2. Die Leitung des Veterinärwesens gehört in
Bayern zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern.
Ausführende Behörden sind die allgemeinen Organe der inneren Ver-
waltung, nämlich die Kreisregierungen, Kammern des Innern, und
die Distriktsverwaltungsbehörden.
Die Tierheilkunde wird durch die Tierärzte ausgeübt. Sie
erlangen ihre Vorbildung auf den tierärztlichen Hochschulen und
bedürfen zur Ausübung ihres Berufes einer vorherigen Approba-
tion, d. h. eines Befähigungsnachweises, der auf Grund einer Prü-
fung erteilt wird.5
* Für Bayern besteht eine tierärztliche Hochschule zu
München, früher Zentraltierarzneischule genannt. Solche Hochschulen
bestehen u. a. auch in Berlin, Hannover, Dresden und Stuttgart.
* Die Tierärzte müssen ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine
Oberrealschule oder eine als gleichwertig anerkannte Lehranstalt absolviert
und sodann auf Grund eines Studiums von zusammen sieben Semestern
zuers eine naturwissenschaftliche und dann eine Fachprüfung bestanden
aben.
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