Full text: Bürgerkunde.

Die Landwirtschaft und die Viehzucht 379 
5. Der Staat wendet seine Aufmerksamkeit auch der Hebung 
der Nutzgeflügelzucht zu. Es werden staatliche Zuschüsse an 
Geflügelzuchtstationen und Mustergeflügelhöfe, an Genossenschaften 
für Eierverwertung und Geflügelmast und für Geflügelausstellungen 
gewährt und Lehrkurse und Wandervorträge über die ländliche Nutz- 
geflügelzucht gehalten. 
6. Endlich ist zur Förderung der Bienenzucht im Anschluß 
an das Zoologische Institut der Universität Erlangen eine Anstalt 
für Bienenzucht errichtet. Diese veranstaltet insbesondere auch Lehr— 
kurse zur Ausbildung in der Bienenzucht. 
V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten. 
1. Das dem Schutz und der Pflege der Haustiere dienende 
Veterinärwesen umfaßt das Tierheilwesen und die 
Viehseuchenpolizei (auch Veterinärpolizei genannt). Die 
letztere hat zum Gegenstand die Verhütung und Unterdrückung der 
ansteckenden Tierkrankheiten, der Viehseuchen. Sie ist im wesent- 
lichen Gegenstand der Reichsgesetzgebung, da die Abhaltung und Be- 
kämpfung der Seuchen häufig die Sperrung der Reichsgrenzen gegen 
die ausländische Vieheinfuhr, sowie im Inland umfangreiche, unter 
Umständen mit militärischer Hilfe durchzuführende Absperrmaß- 
regeln nötig macht. Zuwiderhandlungen gegen solche Maßregeln 
sind wegen des unberechenbaren Schadens, den sie nach sich ziehen 
können, mit besonders strengen, in einzelnen Fällen bis zu Zucht- 
haus ansteigenden Strafen bedroht. 
2. Die Leitung des Veterinärwesens gehört in 
Bayern zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern. 
Ausführende Behörden sind die allgemeinen Organe der inneren Ver- 
waltung, nämlich die Kreisregierungen, Kammern des Innern, und 
die Distriktsverwaltungsbehörden. 
Die Tierheilkunde wird durch die Tierärzte ausgeübt. Sie 
erlangen ihre Vorbildung auf den tierärztlichen Hochschulen und 
bedürfen zur Ausübung ihres Berufes einer vorherigen Approba- 
tion, d. h. eines Befähigungsnachweises, der auf Grund einer Prü- 
fung erteilt wird.5 
* Für Bayern besteht eine tierärztliche Hochschule zu 
München, früher Zentraltierarzneischule genannt. Solche Hochschulen 
bestehen u. a. auch in Berlin, Hannover, Dresden und Stuttgart. 
* Die Tierärzte müssen ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine 
Oberrealschule oder eine als gleichwertig anerkannte Lehranstalt absolviert 
und sodann auf Grund eines Studiums von zusammen sieben Semestern 
zuers eine naturwissenschaftliche und dann eine Fachprüfung bestanden 
aben. 
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