Die Eisenbahnen 405
5. Für die Förderung und Vertretung der Interessen des Handels
und der Gewerbe, der Industrie und des Bergbaus sind in Bayern
Handelskammern und Handelsgremien pgebildet.
Für jeden Regierungsbezirk hat mindestens eine Handelskammer zu
bestehen. Die Handelsgremien werden für einzelne Orte oder kleinere
Bezirke, in denen ein Bedürfnis besteht, errichtet. Die Handels-
kammern bestehen aus gewählten Mitgliedern und aus Abgeordneten
der Handelsgremien.
Wahlberechtigt sind die Interessenten des Bezirkes der Kammer.
Bei den Handelskammern bestehen Ausschüsse der Kleingewerbe-
treibenden und der Handlungsgehilfen und der technischen Ange-
stellten. Für die Handelsgremien sind wahlberechtigt die Inter-
essenten des Bezirks des Gremiums. Die Handelskammern sind dem
Ministerium des K. Hauses und des Aeußern untergeordnet, sie
wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Den Sitzungen wohnt
ein von der Kammer des Innern der einschlägigen Regierung er-
nannter Kommissär bei. Die Handelskammern haben sich zu dem
Bayerischen Handelskammertag zusammengeschlossen.
B. Die Eisenbahnen.
1. Die seit dem vierten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts##
entstandenen Eisenbahnen waren in den meisten Staaten zu-
nächst Privatunternehmungen. Als sich aber bald ihre
außerordentliche Bedeutung für den Verkehr herausstellte, der durch
sie eine völlige Umwälzung erfuhr, und als sich zeigte, daß die Bahn-
gesellschaften naturgemäß mehr ihre eigenen Interessen als die
des Verkehrs verfolgten und nur die gewinnbringenden Strecken aus-
bauten, übernahmen die meisten Staaten die Privatbahnen und gin-
gen dauernd zu dem Staatsbahnsystem über. Dieses System
ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung des Eisenbahnnetzes über das
ganze Land und die volle Berücksichtigung der Verkehrsinteressen; es
wahrt zugleich besser das militärische Interesse für den Kriegsfall und
ist überdies (wenigstens in manchen Staaten, z. B. in Preußen) eine
wichtige Einnahmequelle des Staates geworden.
Heutzutage sind in Deutschland die dem größeren Fernverkehr
dienenden sog. Hauptbahnen oder Vollbahnen fast aus-
schließlich Staatsbahnen, desgleichen überwiegend die sog. Neben-
bahnen (Sekundärbahnen), welche die einzelnen Landesteile an die
Die erste Eisenbahn trat im Jahre 1825 in England
(zwischen den Städten Stockton und Darlington) ihre Fahrt an. In
Deutschland wurde die erste Eisenbahn (zwischen Nürnberg und Fürth)
im Jahre 1835 eröffnet.
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