1318
1319
430 Heer und Kriegsflotte
ist dies bei Bayern der Fall, dessen Heer nach dem Versailler
Bündnisvertrag einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichs-
heeres mit selbständiger Militärhoheit seines Königs bildet; es steht
zwar im Kriege unter dem Befehle des Kaisers, im Frieden aber
kommt diesem nur das Recht der Besichtigung zu. Sachsen und
Württemberg haben ihre Beziehungen zu Preußen durch beson-
dere Militärkonventionen geregelt. Die Ernennung der Offiziere
in Generalsstellungen geschieht für diese Truppenteile teils durch den
Kaiser, teils mit dessen Zustimmung durch den Landesherrn.
Die übrigen deutschen Bundesstaaten und unter
ihnen vornehmlich Baden und Hessen haben gleichfalls mit Preu-
ßen Militärkonventionen abgeschlossen, durch welche ihre Kontingente
mehr oder weniger vollständig in dem preußischen Kontingente auf-
gegangen sind, die badischen und hessischen Truppenteile bilden daher
unmittelbare Bestandteile der preußischen Armee; ihre Offiziere sind
preußische Offiziere, werden vom König von Preußen ernannt und
leisten diesem den Fahneneid. Den Landesherren sind jedoch als den
Chefs ihrer Truppenteile gewisse Ehrenrechte vorbehalten; sie können
die Truppen jederzeit inspizieren und nötigenfalls zur Aufrecht-
erhaltung der Ordnung oder Sicherheit verwenden. Sie stehen ferner
zu den in ihrem Gebiet stationierten Truppen im Verhältnis eines
kommandierenden Generals und sind befugt, die zu ihrer persönlichen
Dienstleistung bestimmten Offiziere (die sog. Adjutanten) sich aus-
zuwählen.
B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
1. Die verschiedenen Waffengattungen.
Unser Landheer weist folgende Truppengattungen auf:
a. Die Infanterie oder die Fußtruppen.
Diese führen von altersher die Bezeichnung Grenadiere, Muske-
tiere oder Füsiliere. Dazu kommen noch die Jäger und Schützen.
b. Die Kavallerie oder Reiterei.
Man unterscheidet nach dem Körperbau der Reiter und Pferde die
leichte Reiterei (Husaren, Dragoner, Chevaulegers) und die
schwere Reiterei (Ulanen, Kürassiere, schwere Reiter). Hier-
her zählen ferner die Jäger zu Pferde.
cc. Die Artillerie oder Geschütztruppen. *
Sie zerfällt in die Feldartillerie, welche für den Krieg im
offenen Felde bestimmt ist und daher leicht fahrbare Geschütze mit