Full text: Bürgerkunde.

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430 Heer und Kriegsflotte 
ist dies bei Bayern der Fall, dessen Heer nach dem Versailler 
Bündnisvertrag einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichs- 
heeres mit selbständiger Militärhoheit seines Königs bildet; es steht 
zwar im Kriege unter dem Befehle des Kaisers, im Frieden aber 
kommt diesem nur das Recht der Besichtigung zu. Sachsen und 
Württemberg haben ihre Beziehungen zu Preußen durch beson- 
dere Militärkonventionen geregelt. Die Ernennung der Offiziere 
in Generalsstellungen geschieht für diese Truppenteile teils durch den 
Kaiser, teils mit dessen Zustimmung durch den Landesherrn. 
Die übrigen deutschen Bundesstaaten und unter 
ihnen vornehmlich Baden und Hessen haben gleichfalls mit Preu- 
ßen Militärkonventionen abgeschlossen, durch welche ihre Kontingente 
mehr oder weniger vollständig in dem preußischen Kontingente auf- 
gegangen sind, die badischen und hessischen Truppenteile bilden daher 
unmittelbare Bestandteile der preußischen Armee; ihre Offiziere sind 
preußische Offiziere, werden vom König von Preußen ernannt und 
leisten diesem den Fahneneid. Den Landesherren sind jedoch als den 
Chefs ihrer Truppenteile gewisse Ehrenrechte vorbehalten; sie können 
die Truppen jederzeit inspizieren und nötigenfalls zur Aufrecht- 
erhaltung der Ordnung oder Sicherheit verwenden. Sie stehen ferner 
zu den in ihrem Gebiet stationierten Truppen im Verhältnis eines 
kommandierenden Generals und sind befugt, die zu ihrer persönlichen 
Dienstleistung bestimmten Offiziere (die sog. Adjutanten) sich aus- 
zuwählen. 
B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres. 
1. Die verschiedenen Waffengattungen. 
Unser Landheer weist folgende Truppengattungen auf: 
a. Die Infanterie oder die Fußtruppen. 
Diese führen von altersher die Bezeichnung Grenadiere, Muske- 
tiere oder Füsiliere. Dazu kommen noch die Jäger und Schützen. 
b. Die Kavallerie oder Reiterei. 
Man unterscheidet nach dem Körperbau der Reiter und Pferde die 
leichte Reiterei (Husaren, Dragoner, Chevaulegers) und die 
schwere Reiterei (Ulanen, Kürassiere, schwere Reiter). Hier- 
her zählen ferner die Jäger zu Pferde. 
cc. Die Artillerie oder Geschütztruppen. * 
Sie zerfällt in die Feldartillerie, welche für den Krieg im 
offenen Felde bestimmt ist und daher leicht fahrbare Geschütze mit
	        
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