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434 Heer und Kriegsflotte
das eigene Land und die etwaigen ausländischen Kriegsschauplätze,
sodann die Ausbildung von Offizieren für die höhere Truppenfüh—
rung und endlich die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung
namentlich durch Studium und Bearbeitung der Kriegsgeschichte. Im
Kriege unterstützt der große Generalstab die oberste Heeresleitung
durch Erteilen von Auskunft über das feindliche Heer und den Kriegs-
schauplatz sowie dadurch, daß er die allgemeinen Anordnungen der
obersten Befehlshaber in Einzelbefehle für die verschiedenen Truppen-
körper (über deren Unterbringung, Märsche und Gefechte) aus-
arbeitet.
Daneben bestehen noch besondere Generalstäbe bei den
Armeekorps, bei den Divisionen und bei den Gouvernements
der großen Festungen. Ihnen liegt für ihren Bereich die Vorbereitung
der Mobilmachung ob, und im Kriege wie bei den Manövern haben
sie bei diesen Truppenkörpern die gleichen Aufgaben zu erfüllen, wie
der große Generalstab bei der obersten Heeresleitung.
4. Die Heeresverwaltung.
Die Erziehung, Ausbildung, Ernennung, Versetzung usw. der
Offiziere, die Unterbringung, Verpflegung und Ausrüstung der Trup-
pen, die Sorge für ihre Gesundheit und ihre kirchlichen Bedürfnisse,
die Militärrechtspflege, die Bereitstellung der Kriegsmittel usw. ver-
ursachen eine Menge von Verwaltungsgeschäften, deren oberste Be-
aufsichtigung und Leitung dem preußischen Kriegsministe-
riumi: zu Berlin zusteht. Für die unter unmittelbarer Leitung
des Kaisers zu erledigenden Geschäfte bedient dieser sich seines Mili-
tärkabinetts. In Bayern besteht eine besondere Königliche
Adjutantur.
Von den verschiedenen Zweigen der Militärverwal-
tung sind insbesondere zu nennen:
a. die sog. Inten danturen,
deren eine für jedes Armeekorps besteht. Ihnen liegt die Sorge für
die Unterbringung, Verpflegung und Bekleidung der Truppen sowie
das Kassen= und Rechnungswesen ob. An der Spitze der Korpsinten-
dantur steht der Korpsintendant, welchem die erforderliche Anzahl
von Intendantur-Räten, Assessoren, -Sekretären usw. beigegeben ist.
Den Intendanturen unterstehen die Proviant= und die Bekleidungs-
ämter, die Garnison= und die Lazarettverwaltungen usw., ferner die
Zahlmeister, denen das Zahlungs= und Rechnungswesen bei den
Truppen übertragen ist.
„ Bayern, Württemberg und Sachsen haben für ihre Militärbverwaltung,
wie bereits erwähnt, besondere Kriegsministerien; f. wegen des bayerischen
Kriegsministeriums Nr. 196.