Die Kriegsflotte 447
8 Große Kreuzer und 24 Kleine Kreuzer als Aufklä—
rungsschiffes:;
2 Flottenflaggschiffess;
b. aus der Auslandsflotte, welche
3 Große Kreuzer und
10 Kleine Kreuzer umfaßt;
c. aus der sog. Materialreserve mit
4 Linienschiffen,
3 Großen Kreuzern und
4 Kleinen Kreuzern;
d. aus der Torpedoflotte, den Kanonenbooten und
den Schul= und Spezialschiffen.
Die aktive Schlachtflotte wird ganz, die Reserve-Schlachtflotte
wird zur Hälfte ständig im Dienst gehalten.
schiffe. Die Größe der Schiffe wird nach ihrer Wasserverdrängung
(sog. Deplacement) bestimmt, d. h. nach dem Gewicht des von ihnen
verdrängten Wassers, welches gleich groß ist wie ihr eigenes Gesamtgewicht.
:: Die Kreuzer (kleine und große, gepanzerte und ungepanzerte)
dienen in erster Reihe als sog. Aufklärungsschiffe“ d. h. sie suchen
die feindliche Schlachtflotte auf, um deren Stärke und Bewegungen aus-
zukundschaften, und sie übernehmen den Vorpostendienst bei der eigenen
Schlachtflotte, um diese vor überraschenden Angriffen der Torpedoflottillen
zu bewahren. Sodann haben die Kreuzer im sog. Kreuzerkrieg die Aufgabe,
den eigenen Seehandel zu schützen und den fremden zu zerstören durch
Wegnahme der fremden Handelsschiffe als Seebeute (sog. Prise, vom
französischen prendre). Im Seekrieg wird nämlich nicht (wie im Land-
krieg) das Privateigentum der Angehörigen des feindlichen Staates geschont,
sondern es unterliegt, sofern es nicht unter einer neutralen Flagge fährt,
der Wegnahme. Zu dieser Wegnahme (genannt Kaperei) werden zu-
weilen sogar von manchen Staaten noch Privatfahrzeuge durch Ausstellung
sogenannter Kaperbriefe ermächtigt. Uebrigens unterliegen auch
Schiffe neutraler Staaten der Wegnahme, sofern sie sog. Kriegskon-
terbande, d. h. Kriegsbedarf für den Gegner, mit sich führen. Besondere,
im Kriege gebildete Prisengerichte entscheiden darüber, ob eine Weg-
nahme statthaft war oder nicht; im letzteren Falle ist die Prise freizugeben.
Um ihre Aufgabe zu erfüllen, müssen die Kreuzer eine größere Ge-
schwindigkeit als die feindlichen Schlachtschiffe sowie einen großen sog.
Aktionsradius besitzen, d. h. sie müssen weite Fahrten ohne Er-
gänzung ihrer Kohlen= und Munitionsvorräte machen können.
Flaggschiff heißt das durch die Admiralsflagge ausgezeichnete
Schiff, auf welchem der Admiral den Befehl führt.
Die allgemeine deutsche Kriegsflagge des Heeres und
der Marine ist weiß und wird durch ein liegendes schwarzes Kreuz, dessen
Schnittpunkt durch einen preußischen Adler in weißem Felde verdeckt ist, in
vier Felder geteilt. Das obere innere dieser Felder zeigt die Farben schwarz-
weiß--rot und das Eiserne Kreuz.