Full text: Bürgerkunde.

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1369 
1370 
448 Heer und Kriegsflotte 
Reichskriegshäfen sind der Kieler Hafen und der Jade- 
hafen (Wilhelmshaven); sie sind gegen Anlagen und Einrichtungen, 
welche im Krieg von Nachteil sein könnten, in ähnlicher Weise ge- 
sichert wie die Festungen. 
2. Den Oberbefehl über die Flotte führt der Kaiser 
selbst; er bestimmt deren Einrichtung und Zusammensetzung und 
ernennt die Offiziere und Beamten. Zu seiner unmittelbaren Unter- 
stützung dient das Marinekabinett (entsprechend dem Militär- 
kabinett, s. Nr. 1329). Von den zahlreichen sonstigen Marinebehörden 
seien hier als die wichtigsten nur erwähnt der AUd0miralstabder 
Marine (dem Generalstab der Armee entsprechend, s. Nr. 1326), 
ferner das unter einem Staatssekretär stehende Reichsmarine- 
amt (die oberste Reichsbehörde für die Verwaltung der Marine= 
angelegenheiten, entsprechend dem Kriegsministerium), sowie die 
Marinestationen für die Ostsee in Kiel und für die Nordsee im 
Wilhelmshaven. 
3. Die Mannschaften der Kriegsschiffe heißen Matrosens“. Sie 
rekrutieren sich hauptsächlich aus der seemännischen Bevölkerung des 
Reichs, wozu die Seeleute von Beruf, die See= und Küstenfischer, die 
Schiffszimmerleute, Maschinisten, Schiffsheizer usw. zählen. Da- 
gegen rekrutiert sich besonders aus der Landbevölkerung die aus meh- 
reren Seebataillonen bestehende Marineinfanterie, d. i. eine 
im Infanteriedienst ausgebildete Marinetruppe zur Verteidigung der 
Kriegshäfen und Kolonialhäfen und zur Verwendung als Expedi- 
tionskorps im Ausland (z. B. seinerzeit in China); ebenso die mehrere 
Abteilungen umfassende Marineartillerie, welcher die Bedie- 
nung der Küstenartillerie, der Minensperren und der Torpedobatte- 
rien obliegt, sowie endlich die Werftdivisionenss. 
Die aktive Dienstzeit in der Marine beträgt regelmäßig drei 
Jahre. Im übrigen gelten hinsichtlich der Wehrpflicht, des Ersatz- 
wesens und des Beurlaubtenstandes entsprechende Vorschriften wie 
für das Landheer. Der Reserve, Ersatzreserve und Landwehr daselbst 
entspricht die Marinereserve, die Marineersatzreserve und die Seewehr 
ersten und zweiten Aufgebots. 
** Die Obermatrosen entsprechen den Gefreiten des Landheeres, 
die Maate den Unteroffizieren, die Obermaate den Sergeanten, die 
Deckoffiziere und Oberdeckoffiziere den Vizefeldwebeln und 
Feldwebeln. » » 
Das Unteroffizierskorps der Marine rekrutiert sich großenteils aus 
den bereits in jugendlichem Alter eintretenden Schiffsjungen; diese. 
werden in der Schiffsjungenabteilung ausgebildet. « 
* Die Werften (in Danzig, Kiel und Bremerhaven) haben die 
Kriegsschiffe zu bauen, auszurüsten und im Stand zu erhalten.
	        
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