Bürgerkunde, Deutsche Staats- und Rechtskunde
für Bayern
Dr. A. Glock* und J. Schiedermair
* Nach dessen Tod weitergeführt von E. Burger, Notariatsinspektor in Karlsruhe
Nachträge und Berichtigungen
Ausgegeben im April 1911
Zu Nr. 57: Nach der am 1. Dezember 1910 vorgenommenen Volks-
zählung betrug die Bevölkerung rund 64,9 Millionen. Davon entfallen auf
Preußen 40,1 Millionen, auf Bayern 6,9, auf Sachsen 4,8, auf Württem-
berg 2,4, auf Baden 2,1, auf Elsaß-Lothringen 1,9, auf Hessen 1,3 Millionen.
Weitere hier in Betracht kommende Angaben waren noch nicht zu er-
langen.
Zu Nr. 80 ist dem dritten Satze bei den Worten „öffentliche Armen-
unterstützung“" als Anmerkung 33 a beizufügen: Nicht als Armenunter-
stützung im Sinne dieser Bestimmung sind anzusehen: 1. Die Kranken-
unterstützung. — 2. Dic einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger
Gebrechen gewährte Anstaltspflege. — 3. Unterstützungen zum Zwecke der
Jugendfürsorge, der Erziehung oder der Ausbildung für einen Beruf. —
4. Sonstige Unterstützungen, wenn sie nur in der Form vereinzelter Lei-
stungen zur Hebung einer augenblicklichen Notlage gewährt sind. —
5. Unterstützungen, die erstattet sind. (Reichsgesetz vom 15. März 1909.)
In Nr. 113 muß der Inhalt der zweiten Klammer lauten: z. B. der
zu der preußischen Oberrechnungskammer hinzutretenden Mitglieder, durch
die sie zum Rechnungshof des Deutschen Reichs, s. Nr. 1391, ergänzt wird.
171 Die Berechtigung, zum Landtag zu wählen, wird nunmehr nicht
mehr durch jede Armenunterstützung genommen; insbesondere ist diese
Wirkung nicht verbunden mit Kranken unterstützungen, mit Unterstützungen
zlulm Zwecke der Jugendfürsorge, der Erziehung und der Ausbildung für
einen Beruf, und mit Unterstützungen, die wieder erstattet sind.
193 Beim Kultusministerium ist nun eine besondere Ministerial-
abteilung für die humanistischen und technischen Mittelschulen gebildet.
209 Anm. 5. Die Zahl der Amtsgerichte Bayerns hat sich infolge der
Vereinigung der Amtsgerichte München I und München II auf 266
gemindert.