G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, Karlsruhe 14
Die Gemeinschädlichkeit der
konstruktiven Jurisprudenz
Eine wissenschaftliche Streitschrift
von
Rechtsanwalt Erust Fuchs, Karlsruhe
Preis M 3.60
Die Schrift verwirft unser ganzes juristisches System, die soge-
naunte „konstruktive“ Jurisprudenz, als falsch und zeigt einer völlig
neuen psychologisch-soziologischen Rechtslehre den Weg.
„Es ist ein geradezu vernichtendes Urteil, das der bekannte geistvolle
Vorfechter der freiheit-rechtlichen Bewegung in Deutschland über den Unwert
unfrer heutigen gelehrten Rechtswissenschaft und Rechtspraxis des Zivilrechts
und des Zivilprozeßrechts fällt. Sein Buch muß in der Tat revolu-
tionierend wirken. Nicht nur dem zünftigen Juristen, auch dem an einer
gesunden Rechtspflege interessierten Laien bietet diese Kampfschrift veel Anregung
und Belehrung.“ Die Hilfe.
Wäre die Fuchssche Methode in unserer Gesetzgebung und in
unserer gerichtlichen Praxis verwirklicht, so würden zweifellos die meisten
Klagen über unsere Justiz bald verstummen und zum Segen des Pub-
likums das Hauptinteresse der Juristen von den heute so üppig wuchernden
und so hoch bewerteten begrifflichen, an die Gesetzesbuchstaben anknüpfenden
Deduktionen auf die fehlerfreie Erkenntnis des „Tatbestandes" gelenkt werden. Die
richtige Entscheidung zu finden, wird alsdann der fach-, lebens= und menschen-
kundigen Interessenabwägung nicht schwer fallen."“ Kölnische Zeitung.
Aus allen grotesken Fuchs'schen Kapuzinaden schaut das
Auge eines scharfen Beobachters, das Antlitz eines warmen Ide-
alisten heraus, dem das „richtige Recht“ verien ache ist.“
Deutsche Juristen-Zeitung.
Namentlich an Erust Fuchs kann kein Jurist vorübergehen.
Mag er auch seinen Radikalismus, der sich übrigens nicht auf das Gebiet
des wechts beschränkt, beklagen und die Maßlosigkeit in seiner Kampfesart
verwerfen, ohne den größten Nutzen wird keiner seine kenntuisreichen und
geistvollen Schriften lesen.“
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Börngen, Jena
in der Verfügung vom 5. Mai 1910, betr. die Ausbildung der Referendare.
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