Full text: Bürgerkunde.

Die Entstehung Bayerns und der baherischen Verfassung. 47 
2. Kapitel. 
Das Königreich Sapern. 
A. Die Entstehung des Königreichs und die 
Verfassungsurkunde. 
Im Jahre 15 v. Chr. wurde das südliche Bayern von den Römern 
unter der Führung der Stiefsöhne des Kaisers Augustus, Drusus und 
Tiberius, erobert. Es war damals von keltischen und rhätischen 
Stämmen bewohnt. Die Römer bildeten dort die Provinzen Rhä- 
tien, Vindelicien und Norikum. 
Im Laufe der Völkerwanderung, die das vierte und fünfte Jahr- 
hundert umfaßt, zerfiel das römische Reich; der Stamm der 
Bayern tritt in der Donaugegend auf. Er steht unter Herzogen 
aus dem Geschlecht der Agilolfinger. 
In diese Zeit, in das siebente und achte Jahrhundert, fällt die 
Einführung des Christentums durch die Glaubensboten 
Emmeran, Rupert, Korbinian und Bonifazius. 
Allmählich waren die Bayern mehr und mehr von den Fran- 
ken abhängig geworden und Karl der Große setzte im Jahre 788 
Thassilo II., den letzten Agilolfinger, ab. 
Mit dem Zerfall des fränkischen Reichs, im zehnten Jahrhun- 
dert, entwickelte sich auch in Bayern ein Stammesherzogtum, 
zuerst unter dem Geschlecht der Luitpoldinger, dann unter Herzogen 
aus verschiedenen Häusern, bis im Jahre 1180 das jetzt noch regie- 
rende Haus der Wittelsbacher zur Herrschaft kam. Friedrich 
Barbarossa belehnte auf der Altenburg in Thüringen den Pfalz- 
grafen Otto von Wittelsbach mit dem Herzogtum Bayern. Den 
fortwährenden Teilungen, die das Land unter diesem Hause zer- 
splitterten, machte Albrecht IV. im Jahre 1506 durch Einführung des 
Rechts der Erstgeburt ein Ende. Im Dreißigjährigen 
Kriege erwarb Herzog Maximilian für sein Haus die Kurwürde. 
Im Jahre 1777 erlosch die bayerische Linie des Hauses Wittelsbach; 
mit Karl Theodor trat die pfälzische Linie des Hauses die Regierung 
an. Bayern und die Pfalz wurden vereinigt. Am 1. Januar 1806 
nahm Kurfürst Maximilian IV. die Königswürde an. Durch 
den Reichsdeputationsbeschluß vom 25. Februar 1803, den Frieden 
von Preßburg vom 26. Dezember 1805 und die Rheinbundakte 
vom 12. Juli 1806 wurde der Länderbesitz des Hauses erweitert und 
insbesondere die fränkischen und schwäbischen Teile des 
jetzigen Königreichs mit ihm vereinigt. 
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