Die Entstehung Bayerns und der baherischen Verfassung. 47
2. Kapitel.
Das Königreich Sapern.
A. Die Entstehung des Königreichs und die
Verfassungsurkunde.
Im Jahre 15 v. Chr. wurde das südliche Bayern von den Römern
unter der Führung der Stiefsöhne des Kaisers Augustus, Drusus und
Tiberius, erobert. Es war damals von keltischen und rhätischen
Stämmen bewohnt. Die Römer bildeten dort die Provinzen Rhä-
tien, Vindelicien und Norikum.
Im Laufe der Völkerwanderung, die das vierte und fünfte Jahr-
hundert umfaßt, zerfiel das römische Reich; der Stamm der
Bayern tritt in der Donaugegend auf. Er steht unter Herzogen
aus dem Geschlecht der Agilolfinger.
In diese Zeit, in das siebente und achte Jahrhundert, fällt die
Einführung des Christentums durch die Glaubensboten
Emmeran, Rupert, Korbinian und Bonifazius.
Allmählich waren die Bayern mehr und mehr von den Fran-
ken abhängig geworden und Karl der Große setzte im Jahre 788
Thassilo II., den letzten Agilolfinger, ab.
Mit dem Zerfall des fränkischen Reichs, im zehnten Jahrhun-
dert, entwickelte sich auch in Bayern ein Stammesherzogtum,
zuerst unter dem Geschlecht der Luitpoldinger, dann unter Herzogen
aus verschiedenen Häusern, bis im Jahre 1180 das jetzt noch regie-
rende Haus der Wittelsbacher zur Herrschaft kam. Friedrich
Barbarossa belehnte auf der Altenburg in Thüringen den Pfalz-
grafen Otto von Wittelsbach mit dem Herzogtum Bayern. Den
fortwährenden Teilungen, die das Land unter diesem Hause zer-
splitterten, machte Albrecht IV. im Jahre 1506 durch Einführung des
Rechts der Erstgeburt ein Ende. Im Dreißigjährigen
Kriege erwarb Herzog Maximilian für sein Haus die Kurwürde.
Im Jahre 1777 erlosch die bayerische Linie des Hauses Wittelsbach;
mit Karl Theodor trat die pfälzische Linie des Hauses die Regierung
an. Bayern und die Pfalz wurden vereinigt. Am 1. Januar 1806
nahm Kurfürst Maximilian IV. die Königswürde an. Durch
den Reichsdeputationsbeschluß vom 25. Februar 1803, den Frieden
von Preßburg vom 26. Dezember 1805 und die Rheinbundakte
vom 12. Juli 1806 wurde der Länderbesitz des Hauses erweitert und
insbesondere die fränkischen und schwäbischen Teile des
jetzigen Königreichs mit ihm vereinigt.
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