Das Staatsgebiet 49
3. Die Fläche des Staatsgebietes wird durch die Landesver-
messung festgestellt. Diese dient auch zur Herstellung zuverläs-
siger Landkarten. Zum Zwecke der Ausführung der Landesver-
messung wird das Land zunächst in ein System von Dreiecken geteilt,
deren Eckpunkte nach ihrer geographischen Breite und Länge, sowie
nach ihrer Höhe genau festgestellt und in der Natur durch Stein= oder
Holzpyramidensignale, wie man sie häufig auf Berggipfeln trifft,
bezeichnet werden. Einzelne Strecken dieses Dreiecksystems werden
hierauf gemessen; aus ihnen werden dann die übrigen und der Flä-
cheninhalt nach den Regeln der Trigonometrie berechnet.
Das Hauptnetz der bayerischen Landesvermessung umfaßt
131 Punkte erster Ordnung; an diese schließt sich ein Sekundärnetz
an (Punkte zweiter Ordnung). Von den gemessenen Grundlinien,
auf denen das Hauptnetz beruht, liegt eine in Oberbayern, die andere
in der Rheinpfalz. Außerdem besteht eine Kontrollbasis in Mittel-
franken.
Die Landesvermessung ist in Bayern längst beendet; es werden
aber auch jetzt noch Messungen vorgenommen. Diese bezwecken eine
möglichst sichere Ermittlung des Flächeninhalts aller Grundstücke und
eine genaue kartographische Darstellung derselben. Außerdem soll
durch diese Vermessungen in einer dem heutigen Standpunkt ent-
sprechenden Weise allen technischen und agrarischen Bedürfnissen,
3. B. Straßen= und Wegbauten, Kanalanlagen usw. genügt werden.
Vor der Vermessung sind die Grenzen der politischen Gemeinden und
der Ortsfluren zu bezeichnen und die Besitzungen der einzelnen aus-
zupflocken, damit sie richtig aufgenommen werden können. Es wird
auch darauf hingewirkt, daß bei der Vermessung die dauernde Ver-
markung der Eigentumsgrenzen erfolgt.
Das System, nach dem auf Grund der durchgeführten Vermes-
sung die Bezeichnung der einzelnen Grundstücke des Königreichs
erfolgt, ist folgendes: Das ganze Land ist in Steuergemeinden ein-
geteilt. Diese sind durch das Ermessen der Staatsbehörde festgesetzte
Bezirke (Teile der Erdoberfläche). Sie führen besondere Namen
3. B. Steuergemeinde Dachau. Für jede Steuergemeinde wird ein
sogenanntes Grundsteuerkataster angelegt.s Dieses enthält
alle Ergebnisse der Vermessung, insbesondere für jeden Grundbesitzer
* Unter topographischen Karten bersteht man solche Land-
karten, auf denen alle von Natur und Menschenhand herrührenden Einzel-
heiten, die das Gelände bietet, möglichst genau verzeichnet sind.
Kataster ist abgeleitet vom mittellateinischen capitastrum — Kopf-
steuerliste.
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 4
141
142