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50 Das baherische Staatsrecht
dessen gesamten in der Steuergemeinde gelegenen Grundbesitz und
für jedes Grundstück dessen Nummer (Plannummer genannt), Name
(3. B. Hirtenacker), Natur oder Kulturart (z. B. Oedung) und dessen
Flächeninhalt.“". Einen Teil des Grundsteuerkatasters bildet der
Katasterplan (eine Landkarte). Dieser läßt die Grenzen der Steuer-
gemeinden, der politischen Gemeinden, die Lage, Grenze und Plan-
nummer jedes einzelnen Grundstücks ersehen.
Die ursprüngliche Landesvermessung wurde unter Leitung der
Steuerkatasterkommission vorgenommen. An ihre
Stelle ist nun in Unterordnung unter dem Finanzministerium das
Katasterbureau in München getreten. Diesem obliegt haupt-
sächlich die Aufbewahrung der Originalkatasterarbeiten und deren
Evidenthaltung auf Grund der Neumessungen. Der Ummessungsdienst,
insbesondere die Vornahme von Teilungs-, Grenzermittlungs= und
Baufallmessungen, wird von besonderen Behörden, den Messungs-
ämtern,,versehen, deren Vorstände die Bezeichnung Obergeometers
führen. Die Aufsicht über diese wird zunächst von den Kammern
der Finanzen der Regierungen gehandhabt, bei denen für das Mes-
sungswesen technische Referenten (unter der Bezeichnung Regierungs-
und Steuerräte oder Regierungs= und Steuerassessoren) mit Hilfs-
arbeitern bestellt sind, und in letzter Linie von dem Finanzministerium,
dem ein technischer Referent für das Messungswesen beigegeben ist.
4. Die bayerischen Landesfarben sind weiß und blau.
5. Das Königliche Wappen besteht aus einem gqua-
drierten, das heißt aus vier Teilen bestehenden Schilde und einem
Mittelschild. Das Mittelschild enthält die bayerischen silbernen und
4 Außerdem enthalten die Kataster, die zum großen Teil den Zwecken
der Grundsteuer dienen, auch besondere der Besteuerung dienende An-
gaben.
* Das Grundsteuerkataster bildet auch die Grundlage für die Bezeich-
nung der Grundstücke im Sachregister der Grundbuchämter
und im Grundbuch selbst. Das Grundbuch enthält neben der aus
dem Grundsteuerkataster entnommenen Bezeichnung des Grundstücks mit
wenigen Ausnahmen auch die Angabe des Erwerbsgrundes durch den jet-
zigen Eigentümer und die mit dem Grundstücke verbundenen Rechte und
die auf ihnen ruhenden Lasten.
* Wer in Bayern Geometer werden will, bedarf des Reifezeug-
nisses eines humanistischen oder Realghmnasiums, einer bayerischen Ober-
realschule oder einer diesen Anstalten gleichgestellten Mittelschule. Weiter
ist erforderlich dreijähriges Studium an der Technischen Hochschule in Mün-
chen (hierbei ist am Ende des dritten Semesters eine Vorprüfung abzu-
legen), Ablegen der Diplomhauptprüfung für Vermessungsingenieure an der
Technischen Hochschule, dreijähriger Vorbereitungsdienst als Geometerprak-
tikant und endlich Ablegung der praktischen Konkursprüfung für den baye-
rischen Vermessungsdienst beim Königlichen Katasterbureau.