Full text: Bürgerkunde.

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56 Das baherische Staatsrecht 
Er führt ein besonderes Wappen; seine Farben sind weiß und blau; 
er ist von einem Hofstaate 1 umgeben. Er verleiht den Adel, Titel 
Und Orden.:: 
4. Die Vermögensrechte des Königs. 
Dem König ist die Nutzung verschiedener Gebäude und Grund- 
stücke zugewiesen. Zur Bestreitung seines Unterhalts bezieht er 
außerdem den festen, durch das Finanzgesetz vom 25. Juni 1876 fest- 
gesetzten Betrag von jährlich 4 231 044 Mark aus der Staatskasse, die 
sogenannte Zivilliste. Sie ist auf die gesamten Staatsdomänen 
„radiziert“ und wird in Monatsraten entrichtet. Aus der Zivilliste 
hat der König auch verschiedene Ausgaben zu bestreiten, so den Unter- 
halt der Königin und der minderjährigen Kinder und den Aufwand 
für den Hofstaat. 
Die Mitglieder des Königlichen Hauses haben 
im übrigen besondere Ansprüche gegen die Staatskasse auf Leistung 
von sogenannten Apanagen, unter Umständen auch auf Aussteuer. 
Zurzeit beträgt der jährliche Aufwand für Apanagen 728 574 Mark. 
7 Die Hofämter sind: 
1. Der Königliche Obersthofmeisterstab; diesem unterstehen unter 
anderem eine besondere Bauabteilung, ein Justitiariat und die 
Leibgarde der Hartschiere. 
2. Der Königliche Oberstkämmererstab; ihm gehören zu: die Käm- 
merer, Kammerjunker und Hofjunker. 
3. Der Königliche Obersthofmarschallstab; ihm untersteht unter anderem 
eine besondere Hofgärtenabteilung. 
4. Der Königliche Oberststallmeisterstab. 
Hierzu kommen noch unter anderem eine Hofmusik-Intendanz, eine 
Hoftheater-Intendanz, die Geheim-Kanzlei Seiner Königlichen Ho- 
heit des Prinzregenten Luitpold von Bahern, ein Hofsekretariat, 
eine Hofkasse. 
½ Die wichtigsten bayerischen Orden sind: 
1. Der Haus-Ritterorden vom heiligen Hubert; ihn erhalten im allge- 
meinen nur regierende Fürsten und ihre Agnaten; außerdem nur 
vorzüglich würdige Personen. 
. Der Haus-Ritterorden vom heiligen Georg. 
mDer Militär-Max-Josephs-Orden zur Belohnung für hervorragende 
riegstaten. 
. DergVerdienst-Orden der Bayerischen Krone für vorzügliche dem 
Staat geleistete Dienste. 
Der Verdienst-Orden vom heiligen Michael. 
Der Maximilians-Orden für Kunst und Wissenschaft. 
. Der Militärberdienstorden. 
Der Ludwigsorden für 50 jährige Dienstzeit. 
Neben den Orden bestehen eine Reihe von Medaillen und 
Ehrenzeichen, so die Rettungsmedaille, das Feuerwehrehrenzeichen, die 
Ludwigsmedaille für Wissenschaft und Kunst und für Industrie. 
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