Full text: Badisches Verfassungsrecht.

162 II. Verfassung. 
ihrer Amtsführung oder mit Rücksicht auf ihre amtliche Stellung be- 
gangen worden sind. 1. Komm Ber I. K, 1867/68, 1. Beil Heft, S 220. 
Eine besondere Regelung für diesen im Regierungsentwurf nicht vor- 
gesehenen Fall erschien notwendig, weil die Staatsanwaltschaft in 
bezug auf Erhebung oder Unterlassung einer Anklage an die Wei- 
sungen der Regierung gebunden ist, val jetzt 98 147 Abs 1 und 148 
GVG. 1. Kommer I. K, 1867/68, 1. BeilHeft, S 219; KommBer 
II. K, 1867/68, 6. BeilHeft, S 341. 
2. Die Verweisung vor das Strafgericht geschieht in der Form, 
daß die zuständige Staatsanwaltschaft mit der strafgerichtlichen Ver- 
folgung beauftragt wird, § 24 des Auss . 
§ 67 d. 
(1.) Die während der Ständeversammlung von der zweiten 
Kammer beschlossene Anklage wird auch nach der Vertagung 
oder dem Schlusse des Landtages von den erwählten Kom- 
missären: verfolgt und die erste Kammer gilt in Beziehung auf 
diesen Gegenstand nicht als vertagt oder geschlossen. 
(2.) Dasselbe gilt von der Auflösung der Ständeversamm- 
lung, jedoch wird die Schlußverhandlung und Entscheidung 
über die Anklage bis nach Ablauf der in § 44 der Verfassungs- 
Urkunde festgesetzten Frist? verschoben. 
Gesetz vom 20. Februar 1868, Art II. 
1. Die erwählten Kommissäre sind die in § 67b Abs 2 ge- 
nannten Vertreter der Anklage; sie werden, nachdem die Erhebung 
der Anklage beschlossen ist, in der Zahl von drei von der zweiten 
Kammer aus ihrer Mitte zur Vertretung der Anklage vor dem 
Staatsgerichtshof gewählt, § 6 des Auss G. 
2. Also nur bis zu der Neuwahl, nicht auch bis zu der Ein- 
berufung der neu gewählten Ständeversammlung, vgl Bem 1 zu 
m44; die Regierung ist aber nach § 67e in der Lage, durch alsbaldige 
Einberufung der Kammern eine neue Bildung des Staatsgerichts- 
hofs herbeizuführen. · 
§67e. 
(1.) Hat zur Zeit der Einberufung einer neuen Stände- 
versammlung der Staatsgerichtshof das Urteil noch nicht ge- 
fällt, so wird derselbe neu gebildet ! und die zweite Kammer 
wählt aufs neue die Kommissäre zur Vertretung der Anklage.
	        
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