fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

— 209 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
13. Jahrgang. terlin, den 1. November 1879. Nr. 23. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumeralionspreis dieses Blattes belrägt 1 .X. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 04 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 243. 
Wegfall der Krankenlöhnung für die Militärgefangenen des Gemeinenstandes. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß vom 1. November d. Is. ab den lazarethkranken 
Militär-Gefangenen des Gemeinenstandes der ihnen nach § 350.c. des unterm 5./6. Juli 1852 erlassenen 
Reglements für die Friedenslazarcthe der Armce zustehende Löhnungs-Antheil nicht mehr gezahlt wird. Das 
Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Verlin, den 23. Oktober 1879. 
Wilhelm. 
An das Kriegeministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 29. Oktober 1879. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinels-Ordre wird hiermit zur Kenntniß gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke 
No. 821. 10. A. 2. 
Nr. 244. 
Dislokation der 4. und 5. Eskadron 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8. 
Berlin, den 15. Oktober 1879. 
Miteesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 1. Juli d. Is. ist bestimmt worden, daß nach den diesjährigen 
Herbstübungen die 4. Eskadron 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8 von Lippstadt nach Neuhans und 
die 5. Eskadron desselben Regiments von Neuhaus nach Lippstadt zu verlegen ist. Dies wird hiervurch mit 
dem Hinzufsgen zur Kennlniß der Armee gebracht, daß die beregte Dislokation am 1. d. Mts. zur Ausführung 
gelangt ist. 
. Kriegs-Ministerium. 
No. 392. 10. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 245. 
Abänderung des §. 29 der Vorschrift für die Verdingung von Lieferungen und Leistungen bei den Artillerie= 
Depots u. s. w. vom 8. Juni 1878. 
Berlin, den 21. Oktober 1879. 
Der letzie Absatz des §. 29 ist zu streichen. 
Kriegs-Ministerium. 
Na. 236/10 Art. 1. v. Kameke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.