2. Zivillistegesetz. Anlage. 275
der Wald Heiligenwald, Gemarkung Rothen-
fels 355 Mg. 178 Rth.
der Wald Eichelberg, Gemarkung Nothensels 1196 „ 4 „
die Bärlochwiese am Eichelberg, Gemartung
Rothenfels .. . 4,,193,,
i. im Forstbezirke Baden:
der Badener Schloßberg 1489 „ 133 „
das Herrengut 41 „ 191 „
der Sellbacher Wald in eigener Gemarkung 746 „ 335 „
der Haberacker und das ausgestockte Stein-
wäldchen ober= und unterhalb der
Teufelskanzel, zum Sellbacher Wald
gehörig .. 17,,104»
vom Walde Grafendick und Grafenkopf in
eigener Gemarkung, beiläufig 60 „ — „
die Domänenwaldungen der Gemarkung
Kuppenheim 1346 „ 58 „
k. im Forstbezirke Kaltenbronn:
sämtliche Domänenwaldungen 7564 „ 195 „
1. im Forstbezirke Herrenwies:
sämtliche Domänenwaldungen . 10612 „ 58 „
m. im Forstbezirke Rheinbischofsheim:
der Abtsmoorwald, Gemarkung Oberbruch 302 „ 331 „
Wiesen allda, mit dem Abtsmoorwald zu-
sammenhängend. 40 „ 351 „
16. Die dem Großherzoglichen Domänensiskus angehörige
Wasserjagd auf dem Rheine von Au am Rhein bis Hochstetten.
17. Das Recht der Trüffelsuche in den Domänenwaldungen
des ehemaligen Leibgeheges.
18. Der Entenfang in Rintheim.
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