Full text: Badisches Verfassungsrecht.

290 V. Sonstige verfassungsrechtliche Vorschriften. 
infolge der Zahlung der französischen Kriegsentschädigung nicht nur 
diese Schuld vollständig getilgt werden, sondern es verblieb hieraus 
der Amortisationskasse noch ein reiner Aktiobestand von 3 548 000 
Mark, der bis Ende 1900 durch Zinserwirtschaftung und Ueberweisung 
bestimmter Gelder (Kaufschillinge von OCbjekten des Staatsgrund- 
stocks usw) auf einen Betrag von rund 30 000 000 Mark angewachsen 
war. Dabei ist allerdings als Passivposten der Amortisationskasse 
cein Betrag von 12 Millionen Gulden = 20 571 428 Mark, die sog. 
„Uunverzinsliche Schuld an den Domänengrundstock“ außer Betracht 
gelassen, die darauf zurückzuführen ist, daß die in der ersten Hälfte 
des letzten Jahrhunderts durch Veräußerung von Domänen und Ver- 
einnahmung von Ablösungskapitalien flüssig gemachten Beträge der 
Amortisationskasse unkündbar und zinslos überwiesen wurden; die 
Schuld stcht somit im Zusammenhang mit der in Bem 1 zu § 59 
Verf berührten Domänenfrage. — 
Mit der vollständigen Tilgung der allgemeinen Staatsschuld im 
Jahr 1874 hatte die der Amortisationskasse durch das Ges vom 
31. Dezember 1831 zugewiesene Aufgabe tatsächlich ihr Ende erreicht. 
Dic seither mögliche Nutzbarmachung des Aktivvermögens der Amorti- 
sationskasse erfolgt durch leihweise Ueberlassung desselben an die 
Eisenbahnschuldentilgungskasse (seit 1892 zu einem Zinsfuß von 
37/: Prozent, bis dahin zu 4 Prozent), durch Gewährung von Lom- 
barddarlehen an Banken, durch Darlehen an Gemeinden und sonstige 
Korporationen, sowie durch Ankauf von Staatspapieren. Hierdurch 
und da der Amortisationskasse die jeweils verfügbaren Kassenmittel 
der Generalstaatskasse zinslos überlassen werden, und eine Anzahl 
anderer Verwaltungen — Gebäudeversicherungsanstalt, Zivillistc, 
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Badanstaltenverwaltung — 
die Amortisationskasse als Hinterlegungsstelle benützen, wobei ebenso 
wie für das von der Kasse zu verwaltende Geldvermögen des 
Domanialgrundstocks nur 3½⅛ Prozent Zins vergütet wird, werden 
von der Kasse jährlich 1—1,5 Millionen Mark Zins erwirtschaftet, 
welcher dem Kapitalvermögen zuwächst. „Die Amortisationskasse ist 
also zu einer Art Sparkasse des Staats geworden, in der sich mit 
der Zeit eine stattliche Kapitalreserve angesammelt hat“, Buchen- 
berger, Staatshaushalt, S 238/239. 
Ueber die in neuerer Zeit erfolgte Indienststellung der Aktiv- 
bestände der Kasse für die volkswirtschaftlichen Interessen des Landes, 
zugunsten des Verbands der landwirtschaftlichen Kreditgenossen- 
schaften und der „Zentralkasse der Ein= und Verkaufsgenossenschaften“, 
sowie über die Inanspruchnahme der Kasse für die Zwecke der Hagel- 
versicherung s Buchen berger aa O SE240 und 241.
	        
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