Full text: Badisches Verfassungsrecht.

384 VI. Geschäftsordnungen. 
Adressen. 
§ 65. 
Die Entwürfe von Adressen werden von einer auf dem ge- 
wöhnlichen Wege zu bildenden Kommission unter dem Vorsitze 
des Präsidenten der Kammer abgefaßt und der Kammer vor- 
gelegt. 
Abkürzung der Formen. 
8 66. 
In außerordentlichen und dringenden Fällen kann die 
Kammer im Einverständnis mit den Ministern und landes- 
herrlichen Kommissären beschließen, die Formen der Beratung 
und Entscheidung in jeder geeigneten Weise abzukürzen. 
Protokolle, Kanzleigeschäfte und Personal. 
867. 
(1.) Der Kammer steht es frei, zur Führung der Protokolle 
eine oder zwei Personen, die nicht Mitglieder der Kammer sind, 
anzustellen, oder von der Regierung eine solche Aushilfe zu 
verlangen. 
(2.) Die Sekretäre der Kammer haben in diesem Falle die 
Aufsicht über die Abfassung der Protokolle durch diese Personen 
zu führen. 
(3.) In einzelnen Fällen kann der Entwurf eines Beschlusses 
derjenigen Kommission, auf deren Antrag er gefaßt wurde, auf- 
getragen werden. 
8 68. 
Die Kammer entscheidet, welche einzelne Entwürfe und 
Vorträge besonders gedruckt und unter die Mitglieder verteilt 
werden sollen. 
8 69. 
Ueber die geheimen Sitzungen werden besondere Proto- 
kolle geführt. In jedem einzelnen Falle entscheidet die Kammer, 
ob das Protokoll der geheimen Sitzung gedruckt werden solle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.