Full text: Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen.

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letzteren bezw. Landgerichte Art. 2, 3, G. v. 28. April 1879) . 
Veränderungen solcher Gemeindebezirksgrenzen, welche zugleich die 
Grenzen von Amtsgerichtsbezirken bilden, ziehen die Veränderung der 
letzteren Grenzen ohne weiteres nach sich ( 12, G. v. 16. Dez. 1878) . 
6) Landgerichte. Für die S.-Meiningischen Kreise Meiningen, 
Hildburghausen und Sonneberg, die Kgl. Preußischen Kreise Schleusingen 
und Schmalkalden und das Herzogtum Coburg (ohne Gotha) besteht 
ein gemeinschaftliches Landgericht mit dem Sitze in Meiningen. Für 
das Herzogtum Coburg und einige angrenzende S.-Meiningische 
Amtsgerichte ist in Coburg eine detachierte Strafkammer errichtet 
worden (Staatsvertrag v. 17. Okt. 1878, Art. 1). Für das 
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, den S.-Meiningischen Kreis 
Saalfeld und den Kgl. Preußischen Kreis Ziegenrück ist ein gemein- 
schaftliches Landgericht mit dem Sitze in Rudolstadt erichtet worden 
(Staatsvertrag v. 17. Okt. 1878) J. 
7) Schwurgerichte. Der Bezirk des Landgerichts Meiningen 
bildet den zweiten Schwurgerichtsbezirk des Gerichtssprengels des 
Oberlandesgerichts Jena, den dritten dagegen die Landgerichte Rudol- 
stadt und Weimar":). (Staatsvertrag vom 11. Nov. 1878; 30. Mätz 
1889; 25. Febr. 1898, 88 1). Die Sitzungen des ersteren werden 
bei dem Landgerichte Meiningen, des letzteren nach Bestimmung der 
Justizverwaltungen entweder in Rudolstadt oder Weimar abgehalten 
(§ 2 Vertr. v. 11. Nov. 1878, Vertr. vom 30. März 1889). 
) Oberlandesgericht. Für das Großberzogtum S.-Weimar- 
Eisenach, das Herzogtum S.-Meiningen-Hildburghausen, S.-Altenburg, 
S.-Coburg Gotha, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß d. L., 
Reuß j. L., die Kgl. Preußischen Kreise Schleusingen, Schmalkalden 
und Ziegenrück besteht ein gemeinschaftliches Oberlandesgericht mit dem 
Sitz in Jena (Staatsvertrag v. 19. Febr. 1877; 23. April 18798). 
1) Eine ausführliche Geschichte der einzelnen Gerichtsbezirke gibt Unger 
a. a. O. 1 S. 97 f. 
2) Doch ist unter dem 24. Dez. 1901 besondere Verordnung betreffend die 
Gemeinde Eschenthal ergangen. 
3) Die Verträge sind kürzlich verlängert worden. 
4) Den ersten die L.G. Altenburg, Gera, Greiz; den vierten die L.G. Gotha, 
Eisenach.
	        
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