berlag von Hermann Ppohle in Jen#, S S
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Blätter
kechtspilege
in Thüringen und Hnhalt
herausgegeben
von
M. Unger,
Pberlandesgerichtsrat und Geh. UTustizrat in Uena.
Jährlich erscheinen vier Hefte zu je mindestens 6 Druckbogen.
Preis für den Jahrgang postfrei nur 10 Mark.
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Die „Blätter für Rechtspflege in Thüringen und Anhalt“ haben mit dem
Jahre 1904 ihren 51. Jahrgang begonnen und gehören somit zu den ältesten
der noch bestehenden deutschen Rechtszeitschriften. Die bei der Schaffung des
Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs hervorgetretene Frage, ob das fernere
Erscheinen der Beitschrift notwendig und wünschenswert sei, kann als in be-
jahendem Sinne entschieden betrachtet werden; ihr Fortbestehen wird von den
maßgebenden Stellen gewünscht, rechtfertigt sich durch dieselben Umstände,
welche in ganz Deutschland trotz des Zustandekommens des Bürgerlichen Gesetz-
buchs die alten landesrechtlichen Zeitschriften erhalten, ja sogar die Gründung
neuer als zeitgemäß haben erscheinen lassen. Z
Wenn auch ein großer Teil des Rechtsstoffes, den die Blätter für Rechts-
pflege früher behandelt haben, durch das neue Reichsrecht beseitigt ist, so
bleiben doch noch genug Rechtsgebiete übrig, die nur in einer landesrechtlichen
Zeitschrift ihre Pflege finden können. Das ältere Privatrecht, soweit es vom
Bürgerlichen Gesetzbuche unberührt geblieben ist, die Bestimmungen der Aus-
führungsgesetze, das Staats= und Verwaltungsrecht der Einzelstaaten, die mit
anz neuen Aufgaben betraute und neu geregelte freiwillige Gerichtsbarkeit,
bhas Landesstrafrecht sind Disziplinen, die, zum Teil an Umfang und Bedeu-
tung im Steigen begriffen, der Erörterung und Klärung noch sehr bedürfen.
Aber auch Bearbeitungen interessanter Fragen des Reichsrechts, besonders
solche, die für die Praxis wichtig sind, können von landesrechtlichen Zeitschriften
nicht ausgeschlossen sein und sind, wie die letzten Jahrgänge genugsam zeigen,
in den Blättern für Rechtspflege häufig zu finden.
Als Hauptaufgabe betrachten die Blätter für Rechtspflege die Veröffent-
lichung gediegener wissenschaftlicher Abhandlungen und der wichtigsten Ent-
scheidungen der Thüringischen und Anhaltischen Gerichte. Auch die vom
Reichsjustizamte zusammengestellten Entscheidungen in Sachen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit und des Grundbuchrechts kommen zum Abdruck. Daneben
wird alles, was sonst für das Rechtsleben der betreffenden Staaten von In-
teresse ist, die Landesgesetzgebung, die Ergebnisse der juristischen Prüfungen,
die Veränderungen im Personalbestand der Gerichtsbehörden und der Rechts-
anwaltschaft, in periodischen Uebersichten mitgeteilt.
Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen und alle Postanstalten, wie
auch die Verlagshandlung entgegen.