390 Verfassungsurkunde. Schlußformel.
Das von den Ständen dem König überreichte
Exemplar der Derfassungsurkunde hat nackhstebende
Fassung:
„Wir die unterzeichneten sämtlichen Meitglieder der zur
gemeinschaftlicher Dollendung des Derfassungswerks für das
Königreich Württemberg einberufenen Ständeversammlung
bekennen hiemit:
Nachdem Seine Königliche WMajestät von Württemberg,
unser allergnädigster König und Herr, durch allerhöchste Ent-
schließung vom beutigen Tage den Allerhöchstdenselben unter-
thänigst vorgelegten Derfassungsentwurf genehmigt, denselben
als wirklichen Dertrag anerkannt und dessen Festhaltung für
Sich und Allerhöchstdero TMachfolger in der Regierung durch
eine feierliche Urkunde zugesichert haben, welche von Wort
zu Wort also lautet:
Folgt die Urkunde wie oben (nur ohne Kapitelüberschriften).
So haben wir die Unterzeichneten, zu Herstellung der
Staatsgrundverfassung einberufenen Stände des Königreichs
Württemberg diese Allerhöchste Willenserklärung mit aller-
untertänigstem Danke angenommen und uns im Namen des
gesamten Königreichs zu unverbrüchlicher Festhaltung des
vorstehenden Derfassungsvertrags auf das feierlichste verpflichtet,
auch zu dessen Bekräftigung die gegenwärtige Urkunde eigen-
händig unterzeichnet.
Ludwigsburg, den fünf und zwanzigsten September
Eintausend achthundert und neunzehn.
Der Hräsident der Ständeversammlung
Franz, Fürst von waldburg-Seil u. Trauchburg.
Der Dizepräsident
Zakob Friedrich Weishaar, Abgeordneter der
Residenzstadt Stuttgart.
Folgen die Unterschriften sämtl. Ständemitglieder.