Full text: Die Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.

390 Verfassungsurkunde. Schlußformel. 
Das von den Ständen dem König überreichte 
Exemplar der Derfassungsurkunde hat nackhstebende 
Fassung: 
„Wir die unterzeichneten sämtlichen Meitglieder der zur 
gemeinschaftlicher Dollendung des Derfassungswerks für das 
Königreich Württemberg einberufenen Ständeversammlung 
bekennen hiemit: 
Nachdem Seine Königliche WMajestät von Württemberg, 
unser allergnädigster König und Herr, durch allerhöchste Ent- 
schließung vom beutigen Tage den Allerhöchstdenselben unter- 
thänigst vorgelegten Derfassungsentwurf genehmigt, denselben 
als wirklichen Dertrag anerkannt und dessen Festhaltung für 
Sich und Allerhöchstdero TMachfolger in der Regierung durch 
eine feierliche Urkunde zugesichert haben, welche von Wort 
zu Wort also lautet: 
Folgt die Urkunde wie oben (nur ohne Kapitelüberschriften). 
So haben wir die Unterzeichneten, zu Herstellung der 
Staatsgrundverfassung einberufenen Stände des Königreichs 
Württemberg diese Allerhöchste Willenserklärung mit aller- 
untertänigstem Danke angenommen und uns im Namen des 
gesamten Königreichs zu unverbrüchlicher Festhaltung des 
vorstehenden Derfassungsvertrags auf das feierlichste verpflichtet, 
auch zu dessen Bekräftigung die gegenwärtige Urkunde eigen- 
händig unterzeichnet. 
Ludwigsburg, den fünf und zwanzigsten September 
Eintausend achthundert und neunzehn. 
Der Hräsident der Ständeversammlung 
Franz, Fürst von waldburg-Seil u. Trauchburg. 
Der Dizepräsident 
Zakob Friedrich Weishaar, Abgeordneter der 
Residenzstadt Stuttgart. 
Folgen die Unterschriften sämtl. Ständemitglieder.
	        
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