2 Einleitung.
2) In der Herzogszeit (1495—1803) vollzog sich
allmählich in Verfassung und Verwaltung die Entwicklung Würt-
tembergs zum Partikularstaat unter Kaiser und Reich. Auf dem
Reichstage im reichsfürstlichen Kollegium führte Württemberg zwei
Virilstimmen, eine für das Herzogtum, eine für Mömpelgard,
wozu noch eine Stimme auf der schwäbischen Grafenbank und ein
Stimmanteil auf der fränkischen Grafenbank kam. Nach Schaf-
fung der Kreiseinteilung war Württemberg als Kreisstand beim
schwäbischen und fränkischen Kreise beteiligt; in ersterem waren
der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg die
„kreisausschreibenden Fürsten“, das Kreisdirektorium, meist auch
das Kreisoberstenamt, die Direktion der weltlichen Fürstenbank,
kam Württemberg ausschließlich zu. Die vorübergehende öster-
reichische Herrschaft über Württemberg (1520— 1534) unter Her-
zog Ulrich führte im Vertrag zu Kaaden vom 29. Juni 1534
zur Anerkennung einer neben dem Reichslehensverband hergehen-
den österreichischen Afterlehensherrlichkeit, die — später in ein
Anwartschaftsrecht des österreichischen Hauses umgewandelt —
durch den Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805 Art. 15
wieder beseitigt wurde.
Die Reformation wurde von Herzog Ulrich eingeführt
und von Herzog Christoph zum Abschluß gebracht; als aus-
schließliche Landesreligion galt fortan die evangelisch-luthe-
rische Lehre auf der Grundlage der sich an das Augsburger
Bekenntnis anschließenden württembergischen Konfession von 1551.
Aus dem eingezogenen Vermögen der Klöster, Stifte und ört-
lichen Kirchenfonds wurde das evangelische Kirchengut
für kirchliche Zwecke und zur Unterstützung der Armen geschaffen;
mit der sog. großen Kirchenordnung von 1559 erhielt
die württembergische Landeskirche ihre im wesentlichen heute noch
gültige Verfassung.
Die sich erweiternde landesherrliche Gewalt
fand ihre Schranken in der ständischen Verfassung.
Der Adel als Stand kam dabei nicht mehr in Betracht. Die
Ritterschaft hatte sich um die Mitte des 16. Jahrhunderts vom
Landesherrn und vom Kreisverband unabhängig gemacht und ihre