Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Jo. 118.) Bekanntmachung in Vetreff des Edikts vom 2ten Juli 1812. wegen 
der Auswanderung Preußischer Unterthanen uud ihrer Naturalisation 
in fremden Staaten. Vom pten Juli 1812. 
J. dem durch die Zeitungen und die Gesetzsammlung bekannt gemachten 
Edikte wegen der Auswanderung Preußischer Unterthanen und ihrer Natu- 
ralisation in fremden Staaten vom 2ten Juli 1812. muß §. 1. statt der 
Worte: 
„so wie auch diejenigen, welche gleichfalls nicht aus Unsern Staa- 
ten gebürtig sind, jedoch in Unserm Dienst, ein mit einem ge- 
wöhnlichen Diensteid verbundenes Amt bekleiden,“ 2c. 
folgendermaßen gelesen werden: 
„so wie auch diejenigen, welche gleichfalls nicht aus Unsern Staa- 
ten gebürtig sind, jedoch in Unserm Dienst, ein mit einem ge- 
wöhnlichen Diensteid verbundenes Amt bekleidet haben,“ 2c. 
Berlin, den 9ten Juli 1812. 
Hardenberg. 
3 2 ([No. 119.)
	        
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