Object: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

— 128 — 
(No. 122.) Fernerweite Bekanntmachung in Betreff der Vermögenssteuer. Vom 
13ten Juli 1812. 
M wird zu Jedermanns Wissenschaft hiermit bekannt gemacht: „ 
1) daß die Anweisungen auf die Vermögenssteuer und die als solche gel- 
tenden gestempelten Tresorscheine, in allen drei Terminen der gedachten 
Steuer; nach ihrem Nennwerth angenommen werden; 
2) daß der Betrag der Anweisungen und gestempelten Tresorscheine, wel- 
cher durch die Berichtigung der Steuer statt baaren Geldes eingeht, 
an die zur Verwaltung desselben angeordnete Immediatkommission abge- 
liefert wird; 
3) daß diese Kommission die Einlösung der Steueranweisungen und gestem- 
pelten Tresorscheine nach und nach bewirken, die Nummer derselben durchs 
Loos in Gegenwart von drei der hier anwesenden Landesrepräsentanten 
und einiger Vorsteher der hiesigen Börse ziehen lassen, hiermit nächstens 
den Anfang machen und den Betrag jedesmal öffentlich anzeigen wird. 
Berlin, den 13t6en Juli 1812. 
Der Staatskanzler 
Hardenberg. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.