Metadata : Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874.

208  Verträge  1870.

Weise  die  jurn  singulorum  des  baicrischen  Volkes,  sie  erfüllen  kein  baierisches
Staatebedürfniß,  sie  entsprechen  nicht  den  Interessen  des  baierischen  Volkes,
sondern  der  Herrschsucht  der  baierischen  Burcaukratie.  Viel  bedenklicher
machen  mich  aber  die  organischen  Veränderungen  im  Bunde,  die  offenbar
vorzugsweise  auf  den  Forderungen  Baierns  beruhen.  Meine  Herren,  wenn
die  Centralgewalt  in  vollständig  richtigem  Verhältniß  zu  der  Stellung
Preußens  im  Nordbund,  in  der  neuen  Verfassung  in  ihrer  Kraft  hätte  erhalten
  werden  können,  dann  mußte  von  vomherein  die  Forderung  Seitens
Preußens  gestellt  werden,  die  Stimmzahl  Preußens  zu  vergrößern;  es  handelt
sich  uicht  um  eine  Beschränkung  und  Verringerung  der  Stimmenzahl  der
übrigen  Staaten,  es  mußte  vor  Allem  die  Stimmzahl  Preußens  vergrößert
werden.  Meine  Herren,  Preußen  mit  seinen  17  Stimmen  konnte  in  dem
Nordbunde  die  ihm  nöthige  Stellung  behaupten;  Preußen  mit  seinen  17
Stimmen  aber  wird  außerordentlich  geschwächt  in  seiner  Stellung  in  einem
Bunde  von  58  Stimmen.  Preußen  hat  eine  Bevölkerung  von  24  Millioncn,
dreimal  so  groß  als  alle  drei  Königreiche  zusammen.  Wenn  gegen  jede  weitere
Entwickelung  des  Bundes  die  drei  Königreiche  ein  Votum  bekommen,  dann
ist  die  Triasidee  von  vornherein  in  den  deutschen  Bund  hineingelegt,  dann
sind  die  drei  KRönige  von  vormherein  gewissermaßen  durch  die  Verfassung
selbst  aufgefordert,  gegen  die  weitere  Entwickelung  des  Bundes  zu  konspiriren.
(Sehr  richtig!)  Mir  wäre  es  auch  viel  lieber  gewesen,  nicht  so  sehr  der
Stimmenzahl  wegen  als  des  Grundsatzes  wegen,  man  wäre  dabei  steben
geblieben,  daß  dreiviertel  Majorität  ein  Veto  gäbe  gegen  Verfassungsänderungen,
  während  man  hier  geradezu  nach  dem  baierischen  Vertrage  die  14
Stimmen  hineingebracht  hat,  die  Stimmen  von  Baier,  Sachsen  und
Würtemberg.  Wenn  wir  unn  in  dieser  Beziehung  Anträge  stellen,  und  wenn
in  dieser  Beziehung  das  Parlament  Anträge  annimmt,  wenn  wir  das,  was
im  wirtembergischen  Vertrage  enthalten  ist,  auch  in  den  baierischen  Vertrag,
hineinbringen,  halten  Sie  es  wohl  für  möglich,  meine  Herren,  sollte  es  nicht
ungerecht  sein  zu  fürchten,  daß  die  baierische  Regierung  daran  die  Zustimmung
  zum  Vertrage  knüpfen  würde?  Glauben  Sie,  daß,  wenn  wir  einen  so
richtigen  und  maßvoll  gehaltenen  Grundsatz  in  die  Verfassung  hincinbringen,
die  baierische  Regierung  daran  einen  Vorwand  zur  Nichtannahme  der  Verfassung
  knüpfen  könnte?  Ich  halte  das  für  vollständig  unmöglich.  Meine
Herren,  ich  habe  noch  sehr  viele  andere  Bedenken  gegen  die  Verfassung.  Die
Kriegserklärung  durch  den  Bundesrath  ist  so  gerechtfertigt  worden,  weil  darin
ein  klarer  Beweis  vor  Europa  abgelegt  werde  für  den  defensiven  Charakter
des  neuen  Bundes,  und  der  Abgeordnete  Loewe  bat  von  diesem  Gesichtspunkte
aus  diese  Bestimmung  begrüßt.  Meine  Herren,  ich  für  mein  Theil  halte
sie,  geradezu  herausgesagt,  für  leeren  Schein.  Wenn  es  wirklich  nothwendig
wäre,  vor  Guropa  die  friedliche  und  defensire  Natur  der  deutschen  Nation
zu  beweisen,  dann  würde  dieser  Beweis  nicht  genügen,  dann  würde  man
sagen:  das  kriegerische  und  eroberungssüchtige  Deutschland  unter  preußischer