Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungs-latt. 
« Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. Herlin, den 3. Februar 1330. Nr. 4. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
— 
     
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 ¾. 50 —#. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 / berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 26. 
Rekrutirung der Armee für 1880/81. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1880/81 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche 
an den Herbst-Uebungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, bezw. nach 
dem Wiedereintreffen in den Garnisenen stattzufinden. 
2) Für das Pommersche Fuß--Artillerie-Regiment Nr 2 und das Schleswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon 
Nr. 9 ist der 31. August, für alle übrigen Truppentheile der 30. September der späteste Ent- 
lassungstag der Reservisten. Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die 
Fuß--Artillerie die General-Inspektion der Artillerie. 
3) Die z halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 30. Oktober d. Is. bezw. 
30. April k. Is. zu entlassen, die Oekonomie-Handwerker am 30. September d. Is. 
4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs- 
terminen infoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Quoten zur 
Einstellung gelangen können. v 
II. Einstellung der Rekruten. 
1) Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
bei den Bataillonen der älteren Garde-Infanterie-Regimenter, denen des 1. Rheinischen Infanterie- 
Regiments Nr. 25, des 3. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 29, des 5. Pommerschen In- 
fanterie-Regiments Nr. 42, des 8. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 45, des 
* Nirderschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 47, des 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments 
tFr. 60, je .... 
.................. 225 Rekruten, 
bei den übrigen Bataillonen der Infanterie, Jäger und Schützenie 190 - 
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestes 1350 - 
bei den reitenden Batterien mindestens j;e.. 25 - 
bei den übrigen Feld-Batterien mindestens 30 - 
bei den Bataillonen des Rheinischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 8 und des Fuß- 
Artillerie-Regiments Nr. 15 je .. . .. 200 - 
bei den Übrigen Fuß-Artillerie= und den Pionier-Bataillonen je. . .. . . 160 
bei den Bataillonen des Eisenbahn-Regiments mindestensse 135 - 
bei jeder Train-Kompagnie: 
zu 3jähriger aktiver Dienstzeit mindestess 15 - 
zu hütbsähriger aktiver Dienstzeit im Herbst d. Is. und im Frühjahr k. Is. je 44
	        
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