Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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Unsere getreue Unterthanen werden in den vorstehenden Bestimmun- 
gen, Unsere Absichten nicht verkennen, mit dem wichtigen Zwecke fuͤr die 
Erhaltung des Staats jede Ruͤcksicht auf das Wohl der einzelnen Staͤnde und 
auf die fortgesetzte gleiche Vertheilung der Lasten zu verbinden. Wir erwar- 
ten daher von ihnen das fernere Vertrauen, eine thätige Mitwirkung und 
die unbedingte Ergebung in Unsere Anordnungen, ohne welche die kräftige 
Ausführung großer Zwecke nicht möglich ist. 
Gegeben Breslau, den 5ten März 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
Hardenberg.
	        
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