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(Xo. 164.) Allerhoͤchste Kabinetsordre wegen Auszeichnung der Staatsdiener, so sich
freywillig zum Kriegesdienst stellen. Vom 18ten März 1813.
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D. schöne Eifer für die Wiedererkämpfung der Selbsiständigkeit des Vater-
landes, den Mein getreues Volk in der jetzigen Zeit so allgemein bewährt, hat
sich auch in dem Entschluß vieler Staatsdiener, Beamten, Gutsbesitzer und
anderer Personen ausgesprochen, die, ohne durch irgend ein Gesetz zum Kriegs-
dienst verpflichtet zu seyn, sich demungeachtet dazu melden und in den Abtheilun-
gen der Freywilligen zu dienen sich bereit erklären. Ich habe die gerechte Aner-
kennung dieses Sinnes schon in der Verordnung wegen Belassung der Gehälter
an die Staatsbeamten, welche in die Armee eintreten, dargethan; Ich will
aber die Männer, welche den Jöünglingen des Volks sich anschließen und ihnen
ein erhebendes Beispiel geben, auch ein dußerliches Zeichen dieser Anerkennung
bewilligen und habe daher festgesetzt: daß alle Besitzer größerer Landgüter und
Staatsdiener, welche Räthe sind, oder doch den Rang derselben haben, bei
ihrem Eintritt in die Armee als Freiwillige, die Offizieruniform derjenigen Jc-
gerabtheilung, welche sie wählen (iedoch nur mit der Achselklappe der Jäger)
tragen, alle andere Männer aus den gebildeten Klassen der Nation aber, welche
das Gesetz von der Verpflichtung zum Kriegsdienst ausschließt, und welche sich
ihm dennoch widmen, das Offizierport'Epee erhalten sollen. Es kann jedoch
weder die eine noch die andere Auszeichnung einen Einfluß auf die Oienftverrich-
tungen haben, worin diese Indioiduen ganz den andern Jägern gleich stehen,
so wie sie auch keinen nähern Anspruch auf Beförderungen zu höhern Graden
geben kann, als den der Dienstfleiß, die Fähigkeit, Ausbildung und die Aus-
zeichnungen vor dem Feinde, einem jeden gewähren.
Ich fordere Sie auf, diese Verfügung zur allgemeinen Kenntniß bringen
zu lassen, und bemerke dabei, daß die Militairbehörden bereits durch das allge-
meine Kriegsdepartement darnach angewiesen worden sind.
Breslau, den 18ten März 1813.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.