Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr
1894  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch
das  Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1896.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  Oberbayern  beträgt  für  das  Jahr
1896  8755  483  „X,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  87  554  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1896.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  bei  Prüfung  des  Voranschlages  durch  den  Landrath  erfolgten  Anträge  und
Beschlüsse  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließung:

1.  Der  wiederholten  Bitte  des  Landrathes  um  Uebernahme  der  Dotation  der  Kreislehrerinnenbildungsanstalt
  in  München  auf  Centralfonds  sowie  um  Gewährung  von  staatlichen
  Stipendien  an  Zöglinge  dieser  Anstalt  konnte  nach  den  gegebenen  Verhältnissen  auch
für  das  Budget  der  XXIII.  Finanzperiode  eine  Folge  nicht  gegeben  werden

2.  Durch  die  Beschlüsse  der  Kammern  des  Landtages  ist  entsprechend  einem  langjährigen
  Wunsche  des  Landrathes  der  Bedarf  der  Lateinschule  Burghausen  vom  1.  Januar
1896  an  auf  Staatsfonds  übernommen  worden.  Der  vom  Landrathe  als  Bedarf  der
genannten  Lateinschule  für  das  Jahr  1896  genehmigte  Betrag  von  14229  K  96  —J
wurde  der  allgemeinen  Kreisreserve  zugerechnet.

3.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  wegen  Neuregelung  der  Gehaltsverhältnisse  des
Vorstandes  der  landwirthschaftlichen  Kreislehranstalten  in  Landsberg,  des  Oekonomierathes
Wilhelm  Bischoff,  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung  ertheilt  und  verweisen  in  dieser
Beziehung  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten  vom  25.  Februar  ds.  Is.  Nr.  2684.

4.  Der  Landrath  hat  beschlossen,  dem  Projekte  der  Errichtung  einer  zweiten  landwirthschaftlichen
  Winterschule  als  Kreisanstalt  im  Osten  des  Regierungsbezirkes  von  Oberbayern
  unter  den  dem  Landrathe  bekannt  gegebenen  besonderen  Voraussetzungen  prinzipiell
näher  zu  treten.  Wir  ertheilen  diesem  Beschlusse  gerne  Unsere  Genehmigung  und  beauftragen
  die  Kreisregierung,  Kammer  des  Innern,  von  Oberbayern,  der  nächsten  Landraths-Versammlung
  zur  Durchführung  des  Projektes,  insbesondere  bezüglich  des  Ortes,  an  dem
die  neue  Schule  errichtet  werden  soll,  die  weiteren  Vorschläge  zu  unterbreiten.