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wohltätigen Sozialgesetzgebung des Deutschen
Reichs und in Bayern zur Zwangstilgung der
Bodenzinse aus Staatsmitteln (1899) geführt.
1903 wurden allein an Invaliden= und Alters-
renten in Bayern mehr als 6 Millionen Mark aus-
bezahlt, für die Landwirtschaft aber bedeutete die
Tilgung der Bodenzinse ein Geschenk des Staates,
dessen Größe, in ein Kapital umgerechnet, Staunen
wecken würde. Vor hundert Jahren konnte es vor-
kommen, daß der auf Freistift sitzende Bauer von
Haus und Hof abziehen mußte, nur weil es seinem
Gutsherrn so gefiel. Heute sehen wir den bil-
dungs= und besitzlosen Arbeiter als gleichberech-
tigt neben dem Staatsminister seinen Wahlzettel
in die Urne legen. Zu erörtern, ob wir uns
damit nicht auf eine abschüssige Bahn begeben
haben, gehört nicht hierher. Wir müssen mit der
Tatsache rechnen, daß alle großen politischen
Parteien im allgemeinen Wahlrecht einen Fort-
schritt erblicken oder wenigstens zu erblicken vor-
geben und daß, wer dazu den Kopf schüttelt,
als reaktionärer Sonderling gilt.
Bayern war in seine neue Epoche eingetreten
mit Landständen verschiedener Provinzen, die
keine Repräsentation des Volkes, sondern nur