Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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(No. 216.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Bestimmung, daß die jungen 
Bürger in den größeren Städten, bei Gewinnung des Bürgerrechts, 
den Bürgereid nicht anders als in der Allerhöchst genehmigten Uni- 
form leisten sollen. Vom 11#en März 1814. 
Z. Aufrechthaltung des aͤußeren Anstandes der errichteten Buͤrgerbataillone 
bestimme Ich hierdurch, daß die jungen Buͤrger in den groͤßeren Staͤdten, 
bei Gewinnung des Buͤrgerrechts, den Buͤrgereid nicht anders als in der von 
Mir genehmigten Uniform leisten sollen. Treten einzelne Faͤlle ein, welche 
von dieser Bestimmung eine Dispensation nothwendig machen, so soll diese 
nur von dem Polizeipräsidenten, in Uebereinstimmung mit dem Oberbürger- 
meister ertheilt werden können, und sind diese in ihren Meinungen verschieden, 
so bleibt dem Allgemeinen Polizeidepartement, nach Abhörung ihrer beider- 
seitigen Gründe, die Entscheidung überlassen. 
Hauptquartier Chaumont, den 1 #ten März 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
  
E 2 (No. 217.)
	        
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