Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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(No. 226.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten Mai 1814., wegen Vereinigung des 
Etats -Jahres mit dem Kalender-Jahre. 
(I 
JIch finde Ihren, des Staats= und Finanzministers Freihrn. v. Bülow Antrag 
wegen Vereinigung des Etats-Jahres mit dem Kalender-Jahre sehr zweck- 
mäßig, und bestimme daher: daß das bisherige Rechnungs-Jahr vom ersten 
Juni bis zum letzten Mai aufgehoben und vom ersten Januar 1815. ab, bei 
sämmtlichen Kassen und Instituten in allen Provinzen Meines Königreichs, 
das Rechnungswesen nach dem Kalender-Jahre geführt werde. Ich über- 
lasse Ihnen darnach das Nöthige zu verfügen. Hauptquartier Paris, den 
19ten Mai 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
und 
den Staats= und Finanzminister von Bülow. 
  
H 2 ([No. 227.
	        
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