Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

— 64 — 
C. Die Goldzahlung muß stets in natura erfolgen und kann daher kein 
Silbergeld mit Agio dafuͤr angenommen werden. 
II. Zwischensummen, die in Golde nicht zahlbar sind, werden bei den Joll- 
Gefällen in Silbergeld bezahlt, und bei den Accise-Gefällen nicht zur 
Berechnung der Goldquote gezogen. 
I. Nach vorstehenden Grundsätzen ist vom 1sten Juni d. J. ab, in der 
ganzen Monarchie zu verfahren, und alle Festsetzungen, die diesen ent- 
gegen laufen, werden für aufgehoben erklärt. 
Sollten aber 
K. einzelne Fälle vorkommen, die es räthlich machen, Ausnahmen von der 
vorigen Bestimmung zu machen; so will ich Sie hiermit autorisiren, 
solche verfügen zu dürfen. 
Eben so bestimme Ich in Absicht 
Der Gold-Ausgabe: 
bei den Besoldungen, daß 
1. die Gesandten an fremden Höfen, mit dem übrigen Gesandschafts- 
Personale, nach Umständen, bei ihrem Gehalt, so viel Gold als 
nöthig ist, erhalten können, und daß 
2. das Militair vom Compagnie= und Eskadrons-Chef incl. an, auf- 
wärts, und das Civile, die Ministerial-Behörden bis auf die Re- 
gierungen und Ober-Landes-Gerichte und alle mit diesen in gleichem 
Range stehenden Landes-Collegia incl., von den ihnen etatsmäßig 
ausgesetzten Gehältern, 
durchgehends ein Fünftel in Golde bei ihren Besoldungen beziehen, und alle 
höhere Gold-Antheile wegfallen sollen. 
Den Civil-Beamten, welche bisher größere Gold-Antheile bezogen 
haben und künftig nur # in Golde erhalten werden, ist das Agio von dem 
bisherigen Mehrbetrage mit 10 Procent bei dem Gehalts-Reductions-Plane 
zu gut zu rechnen. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Hauptquartier Paris, den 29sten Mai 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister von Bülow. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.