Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Zu ihrer Auswahl verordnen Wir hierdurch ein Capitel, welches, unter 
dem Vorsitz der Frau Prinzessin Wilhelm Königl. Hoheit, aus vier Frauen, 
der Staatsministerin Grafin v. Arnim, der Generalin v. Boguslawsky, 
der Ehegattin des Kaufmanns Welper und der Wittwe des Bildhauers 
Eben bestehen soll. 
6. 
Das Capitel wird aus allen Provinzen, mit Ausnahme derjenigen, welche 
dem Vaterlande jetzt erst wiedergewonnen sind, moͤglichst vollstaͤndige Nachrichten 
über die im Eingang dieser Stiftungsurkunde angedeuteten verdienstlichen Hand- 
lungen des weiblichen Geschlechts einziehen, solche sorgfältigst prüfen, aus der 
Gesammtzahl derjenigen, welche entschieden die würdigsten sind, bis auf die 
obgedachte Zahl auswählen und Uns solche zur Bestätigung, die Wir Uns 
ausdrucklich vorbehalten, anzeigen. Die Ausfertigung der Verleihung erfolgt 
alsdann, in Beziehung auf Unsere Bestätigung, unter der Unterschrift der 
Frau Prinzessin Wilhelm Konigl. Hoheit. 
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Zu der dieserhalb erforderlichen Geschäftsführung bestellen Wir hier- 
durch den Hofmarschall Grafen v. d. Gröben. 
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Ueber den Verlust des Ordens werden Wir nach eingeholtem Gutachten 
des Capitels Allerhöchsiselbst entscheiden, wenn wider Erwarten, Verschul- 
dungen vorkommen sollten, die, nach den gegebenen allgemeinen Vorschriften, 
den Verlust der Orden und Ehrenzeichen nach sich ziehen. 
Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Insiegel. 
Potsdam, den 3ten August 1814. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
C. F. v. Hardenberg. 
  
(No. 239.)
	        
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