Wegen des Gehalts der Direktoren bestimme Ich, daß dieselben, außer
dem Gehalte ihrer Charge, eine Zulage von 1200 Thlr. beziehen sollen.
Zum Direktor des ersten Departements ernenne Ich den Obersten von
Schoͤler; zum Direktor des zweiten Departements den Generalmajor von
Grollmannz zum Direktor des vierten Departements den Obersten Köhn
von Jasky.
Die vierte Division des Militair-Oekonomie-Departements will Ich
von demselben für jetzt trennen, und unter dem Namen des Invaliden-De-
partements, direbte unter den Kriegsminister stellen, wobei jedoch die bishe-
rigen Etats und der Umfang dieser Division unverändert bleiben.
Berlin, den 28sten August 1814.
An
den Kriegsminister Generalmajor von Boyen.
m....VV
(No. 244.). Mlerhöchste Kabinetsorder vom 3ten September 1814., in Beziehung auf
das Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste.
uend übersende Ich Ihnen das Gesetz über die Verpflichtung zum
Kriegsdienste, um solches durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen. Ueber die Art und Weise, wie solches künftig von den verschie-
denen Armeetheilen nach und nach in Ausführung gebracht werden soll, so
wie über den Geschäftsgang, der von den dabei mitwirkenden Behörden zu
beobachten seyn wird, sollen noch besondere Vorschriften gegeben werden.
In Hinsicht derjenigen jungen Leute, welche den gegenwärtigen Krieg als
Freiwillige mitgemacht und bereits auf ihr Ansuchen entlassen sind, bestimme
Ich, daß solche ohne Rücksicht auf ihr Alter von dem Dienste im stehenden
Heere entbunden sind, da sie ihrer Verpflichtung bereits auf eine ehrenvolle
Art genüget haben. Berlin, den 3ten September 1814.
An
den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg.
(No. 245.)