Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

— 123 — 
VI. 
Tare 
fuͤr 
die Thierärzte. 
— 
1. Der Lehrer einer Thierarzneischule oder ein Thierarzt, der zu- 
gleich als Arzt approbirt ist, erhaͤlt fuͤr seine Bemuͤhungen bei 
Epizootien: Diaͤten, Meilen-Gebuͤhren u. s. w. wie die Physiei 
bei Epidemien. 
2. Die übrigen Thierärzte erhalten die Hälfte von dem, was die 
unter No. 1. Genannten bekommen. 
3. Wird ein Thierarzt von No. 1. an dem Orte gefordert, um über 
ein oder mehrere Thiere seinen Rath zu ertheilen, so erhält er 
dafür . .16«Gr.biisthlr. 
Der Thierarzt von No. 2. bekommt 8 Gr. —10 Gr. 
4. Falls es an einem andern Orte ist, so finden Meilengelder und 
Diaten wie bei No. 1 und 2. statt. 
5. Für einen in seinem Hause ertheilten Gesundheitsschein bekommt 
der Thierarzt No. 1. . . . .. . .12Gr. 
Der von No. 2. erhält. . 8 Gr. 
6. Für eine Obduction nebst Bericht darüber erhält der Thierarzt 
No. 1. je nachdem es ein größeres oder kleineres Thier betrift 1 bis 2 Rthlr. 
Der Thierarzt No. 2. bekommt . . 16 Gr. — 1Rthlr. 
Bei den Pferden und dem Rindvieh. 
7. Für Aderlassen oder Scarifiziren . . .4bissG1-. 
8;-HaarseilsetzenoderLederstecken . .16Gr.bi61Rthlr. 
9.-BrennendesspferdesoderNindviehes,jenachdeinmehr 
Eisen gebraucht worden .». . .8bi816Gr. 
das Oeffnen eines Abscesses . . .8—16Gr. 
das Setzen eines Klystiers . 4 — BGr. 
das Reinigen eines Pferdes oder Rindviehes von der Räu- 
de mit Zuthat der Kratzsalbe, falls mehrere Stücke zugleich be- 
handelt werden pr. Stück . 1| Rthlr. 
Sind nur 1 bis 2 zu behandeln pr. Stück . 1Rthlr. 8 Gr. 
13. Operationen bei dem Pferde: 
11. 
12. 
1 11 11 
à) Für das Abstutzen der Ohren . . . 1Rthlr. 
b) Ernglisiren . . . 3 bis 5 Rthlr. 
c) Fuͤr
	        
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