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VI.
Tare
fuͤr
die Thierärzte.
—
1. Der Lehrer einer Thierarzneischule oder ein Thierarzt, der zu-
gleich als Arzt approbirt ist, erhaͤlt fuͤr seine Bemuͤhungen bei
Epizootien: Diaͤten, Meilen-Gebuͤhren u. s. w. wie die Physiei
bei Epidemien.
2. Die übrigen Thierärzte erhalten die Hälfte von dem, was die
unter No. 1. Genannten bekommen.
3. Wird ein Thierarzt von No. 1. an dem Orte gefordert, um über
ein oder mehrere Thiere seinen Rath zu ertheilen, so erhält er
dafür . .16«Gr.biisthlr.
Der Thierarzt von No. 2. bekommt 8 Gr. —10 Gr.
4. Falls es an einem andern Orte ist, so finden Meilengelder und
Diaten wie bei No. 1 und 2. statt.
5. Für einen in seinem Hause ertheilten Gesundheitsschein bekommt
der Thierarzt No. 1. . . . .. . .12Gr.
Der von No. 2. erhält. . 8 Gr.
6. Für eine Obduction nebst Bericht darüber erhält der Thierarzt
No. 1. je nachdem es ein größeres oder kleineres Thier betrift 1 bis 2 Rthlr.
Der Thierarzt No. 2. bekommt . . 16 Gr. — 1Rthlr.
Bei den Pferden und dem Rindvieh.
7. Für Aderlassen oder Scarifiziren . . .4bissG1-.
8;-HaarseilsetzenoderLederstecken . .16Gr.bi61Rthlr.
9.-BrennendesspferdesoderNindviehes,jenachdeinmehr
Eisen gebraucht worden .». . .8bi816Gr.
das Oeffnen eines Abscesses . . .8—16Gr.
das Setzen eines Klystiers . 4 — BGr.
das Reinigen eines Pferdes oder Rindviehes von der Räu-
de mit Zuthat der Kratzsalbe, falls mehrere Stücke zugleich be-
handelt werden pr. Stück . 1| Rthlr.
Sind nur 1 bis 2 zu behandeln pr. Stück . 1Rthlr. 8 Gr.
13. Operationen bei dem Pferde:
11.
12.
1 11 11
à) Für das Abstutzen der Ohren . . . 1Rthlr.
b) Ernglisiren . . . 3 bis 5 Rthlr.
c) Fuͤr