Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  39.

4.  a)  Haben  Sie  oder  Ihre  Eltern  (Voreltern,
  Erblasser)  die  Erwerbskosten
ganz  oder  teilweise  getragen?

b)  Wie  hoch  waren  diese  einschließlich  der
ortsüblichen  Vermittelungsgebühr?
Die  Frage  zu  b  ist  nur  zu  beantworten
  —  unter  Vorlage  der
Belege  —,  wenn  die  Erwerbskosten
mehr  als  4  Prozent  des  zu  2  angegebenen
  Preises  unter  Abzug  des
Betrags  zu  3  betragen  haben.

5.  Wie  hoch  war  der  gemeine  Wert  des

Grundstücks

aà)  zur  Zeit  des  Erwerbes,  falls  hierfür
  ein  Preis  nicht  vereinbart  oder
nicht  mehr  zu  ermitteln  ist,

b)  am  1.  Januar  1885,  falls  der  Erwerbsvorgang
  vor  diesem  Zeitpunkt
liegt?

Die  Grundlagen  der  Wertangabe
(Kaufpreise  anderer  Grundstücke,  die
sich  zur  Vergleichung  eignen,  Ertragswerte,
  amtliche  Wertermittelungen)
  sind  möglichst  beizufügen.

 

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4.  d)  Ja.

b)  Ich  Aatte  laut  beiliegenden  Ousftungen

zu#  Sahlen

an  Hostendes  Kam'verfrags,  Schreib—
und  Gerichtspebahren  7.000.4,

2.  au  Stacts—-  und  Cemeinde—Umsatssteuer

und  Stenpel

8.  an  den  Agenten  Braun
in  Schönau  eine  Vermittelungsgebilir
  von
I  .  M.  des  Kapreises
750  —  ;  die  orts&—
übliche  Vermitteluzgs—
Yebälr  beträgt  ½  o.  H.
des  Kanpreises;  an—
Surechnen  sind  daser

2  000,

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9

6.  a)  Isommt  nicht  in  Frage,  da  der  Erwerb
  zicht  vor  dem  1.  Jan##or  7985
Feleyenundem  Er##röspreisverein—

5)  bart  und  nacheweisbar  ist.

B.  Veräußerungspreis.

1.  Wie  hoch  ist  der  gegenwärtige  Veräußerungspreis?


Etwa  in  dem  Preise  enthaltene
oder  außerdem  verabredete  Nebenleistungen
  sind  nach  Art  und  Wert
anzugeben.

 

1.  750  000  K  (75000  NJ  bar,  75  000
Hipothesenubernahme).