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Vierter Abschnitt.
Von den Gebühren, die nur in einigen Prozessen, und nur bei
besondern Gelegenhellen vorkommen.
Gegenstand des Prozesses
uͤber
20 bis
50 Rtl.
incl.
Ktl. Gr.
überüber
50 bis 00 bis
100 Ril.200 Ril.
incl. excl.
Rtl. Gr.IRtl. Gr.
von
200 bis
500Rtl.
excl.
Rtl. Gr.
von
500 bis
2000
Rtlr. 1SR
darüber.
Rtl. Gr.
—
3 65 UU
0
Akten. ir ufsichung alter Akten, die schon länger als Ein Jahr
reponirt sind, erhaͤlt die Registratur ..
Anmerkung. Gehoͤren mehrere aufgesuchte Volumina zu einem
PMozesse, so wird der vorstehende Satz überhaupt, und nicht für
jedes Volumen besonders genommen. Diese Gebühren passiren
auch nur dann, wenn die Aufsuchung der Akten auf den Antrag
der Partheien erfolgt. Will das Gericht sie nur zur eigenen In-
formation inspiciren, so kann dafür nichts liquidirt werden. Die
Einsicht der kurrenten Akten in der Registratur geschieht gratis,
und wird eben so die Erlaubniß dazu ertheilt.
Adjudikations-Bescheid Dafür werden nach Verhältniß des
Gebots, worauf er erfolgt, die niedrigsten Sätze der im sten Ab-
schnitt Nro 15. bestimmten Urtels-Gebühren mit .
genommen
Anmerkung. Beträgt das Gebot, wofür der Zuschlag erfolgt, über
2000 Rthlr., so kann für den Adjudikations- Bescheid eine höhere
Tare bis zum doppelten Betrage des Satzes in der fünften Ko-
lonne genommen werden.
Aff= und Refixions-Gebühren eines Proclama oder andern,
Aushangges::„:„
Anschreiben. Wenn die Akten an ein anderes Kollesium zum Spruch
oder von diesem zuruͤckgesandt werden. ..
Arrest wie Nro. 30. und 31. im vorigen Abschnitt.
Arrestatorium, eben so.
Attest, für dessen Ertheilung mit Einschluß der Ausfertigungs##e-
buhren. ...
Abertissement. Wenn solches in den Zeitungen und Intelligenz-
Blättern bekannt gemacht wird, die Sätze Nro. 32. des vorigen
Abcchnitts mit den dabei befindlichen Modifkationen.
Auktion. Für eine im Wege der Exekution erfolgende gerichtliche
Versteigerung der Mobilien u. s. w.
a) Wo besondere Auktions-Kommissarien angestellt sind, erhöält die
Sportel-Kasse nichts, und die Gebühren werden nach der bisherigen
Verfassung bezahlt.
b) Wenn keine besondere Auktions-Kommissarien angestellt sind, erhält
die Sportel-Kasse von der wirklich gelöseten Summe, ohne Berück-
sichtigung der Zeit, durch welche die Auktion gedauert hat, ## pro
Cent.
c) Der Kommissarius erhält tägligggg . ....
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d) Der Ausrufer täglich
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12
16
16
16
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bis
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