In Sachen
j „Tar uͤber uͤber uͤber von von
Gebühren-Tare 20 bis 50 bis 400 bis200 bie 500 big
50 Ril.100 Rtl.200 Ril. 1500 Ril.]2000
für sämmtliche Landes-Justiz-Kollegia. inellnch.cy.el.r. u.
darüber.
No. . th.Gr.Rtl.G1-.Ntl.Gr.Ntl.Gr.NtI.Gt-,
97Vidimations-Gebühren,wieNr.45.Abschnitt4. · ·s,
98Vifitation.WenneineJustiz-Visitationdurchein»Mitglied-dcs
Kollegiums abgehalten wird, so bekommt dasselbe täglich 3 Rthlr.
und wenn auf dessen Kosten ein Referendarius zugezogen ist, 4 Rehlr.
Diaͤten.
« (Reskript v. 28sten September 1803.)
99| Vollmacht. Fär die gerichtliche Aufnahme derselben—81232SHis
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Wenn dieselbe blos gerichtlich rekognoszirt wird, die niedrigsten Sätze
sub Nr. 54. Litt. B. dieses Abschnitts mit 616
100| Vormundschaft. Unvermögende Vormundschaften sind nach §. 2.
Nr. 14. der Einleitung zu beurtheilen. Bei vermögenden Vormund
schaften sind in den Fällen, wo der gegenwärtige Abschnitt keine »
besondern Saͤtze bestimmt, eben dieselben Gebuͤhren zu entrichten,
welche bei andern rechtlichen Angelegenheiten gleicher Art statt finden.
Wechsel-Proteste; wenn deren gerichtliche Aufnahme verlangt wird,
so sind dafuͤrr... . .. .... ... —S811122 Sbeis
zu liquidiren. « ( ..- 4—
10
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4 0 · ·
Gebüh-